Verbandsäußerung zur Evaluierung der Tabakproduktrichtlinie

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Im Rahmen der Evaluierung der sog. Tabakproduktrichtlinie 2 (eigentlich Richtlinie 2014/40/EU) hat der BVRA e.V. als Verband folgende Position übermittelt:

 

Die 6-monatige Haltefrist hat außer einer Zersplitterung des Binnenmarktes keinerlei Effekt gehabt. Kein Mitgliedstaat hat die jeweiligen Haltefristen produktiv genutzt. Statt einem Gewinn für den Verbraucherschutz entstanden durch unterschiedliche Umsetzungen in nationales Recht große Unsicherheiten für Konsumentinnen und Konsumenten im Binnenmarkt. Die Haltefrist ist entsprechend zu streichen, der dadurch unnötig fragmentierte Binnenmarkt diesbezüglich wieder zu harmonisieren.

Die Richtlinie war von einem kritischen Blick auf Alternativprodukte zum Rauchtabak geprägt. Eine zunehmend dichte Daten- und Studienlage zeigt jedoch, dass die entsprechenden Befürchtungen sich nicht bewahrheitet haben. Bei der Bewertung oder Überarbeitung der Regulierung dieser Alternativprodukte sollte eine an Chancen orientierte Herangehensweise die jetzige ungewöhnlich kritische ersetzen.

Einige der Vorgaben der Richtlinie hatten ungewollte bzw. zum Regelungszeitpunkt nur schwer abzusehende Nebeneffekte. So hat die Umsetzung der Registrierungspflichten wenig zum Verbraucherschutz beigetragen, jedoch den Fachhandel überproportional stärker belastet als große Tabakunternehmen. Neue Regulierungen sind in Zukunft also darauf abzustimmen, ob sie den Zugang der Tabakindustrie zum Markt der Alternativprodukte zu Lasten kleinerer Unternehmen ungewollt stärken und wie dies Jugend- und Verbraucherschutz beeinflusst. Ein Marktmonopol der Tabakkonzerne im Bereich der Alternativprodukte ist zu vermeiden. Mit dem zunehmenden Wegbrechen des Fachhandels leidet ansonsten der Verbraucher- und Jugendschutz.

Erhobene Gesundheitsdaten in der Union wie auch weltweit zeigen, dass Alternativprodukte zum Rauchtabak kein Einstieg in dessen Konsum sind, sondern ganz im Gegenteil ganz konkreten Druck auf hohe Raucherraten ausüben.

Zu hoher Regulierungsdruck bei den Alternativprodukten birgt die Gefahr, das klassische Tabakrauchen im Binnenmarkt zu stärken und damit negativ auf die Bevölkerungsgesundheit einzuwirken.

International betrachtet sind besonders die Staaten in der Tabakkontrolle erfolgreich, die Alternativprodukte zum Tabakrauchen entweder aus zu starken Regulierungen ausnehmen oder diese sogar aktiv fördern. Beispiele dafür sind z.B. Schweden mit Snus oder GB mit staatlichen Gesundheitskampagnen zum Wechsel zur E-Zigarette.  Zur Senkung der Raucherraten ist eine Deregulierung bei den entsprechenden Alternativprodukten deswegen dringend angezeigt. Von weiterführenden Einschränkungen in Form neuer Regulierungen wie z.B. Aromenverboten ist unbedingt abzusehen.

Die Begrenzung auf 10ml sowie 20mg/ml für E-Zigarettenflüssigkeiten hat die Menge an Plastikmüll im Bereich der E-Zigarette vervielfacht, ohne einen positiven Nutzen generiert zu haben. Beide Beschränkungen sind aus offensichtlichen Umweltschutzgründen aufzuheben, die Grundlage der damaligen Beschränkung ist wissenschaftlich zu evaluieren.

Politisches Sponsoring wurde durch die Richtlinie bis dato nicht ausreichend adressiert, sollte aber in Zukunft unmissverständlich regulatorisch umgesetzt werden.

Den Mitgliedstaaten sollte durch eine Änderung der Richtlinie verpflichtend vorgegeben werden, das unterschiedliche Schadenspotenzial der von der Richtlinie 2014/40/EU umfassten Produkte den Unionsbürgern gegenüber klar zu kommunizieren. Aus unserer Sicht sind alle Produkte lange genug auf dem Markt, um konkret kausale Krankheitsfälle und vor allem Todesfälle vergleichen zu können.

Details und Hintergründe entnehmen Sie bitte dem angehangenen Positionspapier.

 

 

Verbandsäußerung zur Evaluierung der Tabakproduktrichtlinie
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Bundesverband Rauchfreie Alternative e. V.
Der BVRA e. V. ist ein unabhängiger Konsumentenverband. Wir setzen uns ein für die Tobacco Harm Reduction und eine Beurteilung aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse.

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