Immer wieder begegnet uns die Frage, ob bei Liquids für E-Zigaretten ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) angegeben werden muss. Und wie lange kann man Liquids eigentlich benutzen?
Mindesthaltbarkeitsdatum
Bei Lebensmitteln ist diese Angabe vorgeschrieben. Das Datum gibt an, bis zu welchem Datum das ungeöffnete Produkt bei vorgesehener Lagerung bedenkenlos verzehrt werden kann. Nach Ablauf des Datums muss das Produkt nicht zwangsläufig sofort kippen oder anderweitig ungenießbar werden. Deshalb findet man in vielen Supermärkten auch Kühltheken, in denen sogenannte MHD-Ware zu sehr günstigen Preisen verkauft wird. Das ist meist Kühlware, deren MHD wenige Tage vor dem Ablauf steht. Bevor der Markt diese Produkte nach Ablauf des MHD entsorgen muss, kann er sinnvollerweise versuchen, sie zu rabattierten Preisen zum sofortigen Verzehr an die geneigten Kunden zu bringen. Das spart Müll und ist sowohl ökologisch als auch ökonomisch durchaus sinnvoll.
Liquids für E-Zigaretten sind jedoch keine Lebensmittel. Liquids definiert der Gesetzgeber im Tabakerzeugnisgesetz als sog. „Verwandte Erzeugnisse“ und dafür gelten spezifische Deklarationspflichten.
Kennzeichnungspflichten bei Liquids
Auf der Packung und Außenverpackung von E-Zigaretten und Nachfüllbehältern müssen nach dem Tabakerzeugnisgesetz etliche verbraucherrelevante Informationen vorhanden sein, z.B. eine Liste mit allen Inhaltsstoffen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils, der Nikotingehalt und gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweise.
Die Beipackzettel müssen u.a. Gebrauchs- und Aufbewahrungsanleitungen, Angaben zur suchterzeugenden Wirkung und toxikologische Daten enthalten. (Quelle: BVL)
Nach der CLP-Verordnung muss die Verpackung außerdem ein tastbares Warnzeichen enthalten, sofern der Nikotinanteil über 0,25% Gewichtsanteil liegt. Die CLP Verordnung ist eine Verordnung der EU, die auch für Liquids & Aromen gilt. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 regelt alle Stoffe und Gemische die eingestuft (C), gekennzeichnet (L) und verpackt (P) werden müssen. Zusätzlich muss der Hersteller ein Sicherheitsdatenblatt bereitstellen, in welchem noch sehr viel detailliertere Informationen zum Produkt stehen. Dieses ist allerdings nicht primär für die Verbraucher bestimmt.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat ein Merkblatt erstellt und in Schrift und Bild die rechtlichen Grundlagen für die E-Zigarette dargelegt.
Ein Mindesthaltbarkeitsdatum ist nicht Teil dieser Vorgaben. Wenn dennoch ein Liquid mit einem MHD gekennzeichnet wird, dann geschieht dies freiwillig.
Haltbarkeit von Liquids
Diese Frage ist schon etwas komplizierter und lässt sich vermutlich nicht abschließend beantworten. Die kurze Antwort ist: sehr lange. Für die ausführlichere Antwort muss man sich vergegenwärtigen, was in einem Liquid denn überhaupt enthalten ist. Hauptbestandteile der Basisflüssigkeit sind pflanzliches Glycerol (VG) und Propylenglykol (PG). Die Endung ~ol deutet bereits darauf hin, dass es sich stofflich um eine Art Alkohol handeln muss. VG ist ein zweiwertiger Alkohol und PG zählt zu den Alkanolen, die wiederum eine Untergruppe der Alkohole sind. Dann sind da noch die Aromen, die ihrerseits wieder in PG gelöst sind. Je nach Wunsch hat das Liquid noch maximal 20 mg Nikotin pro ml Flüssigkeit oder auch andere Zusatzstoffe, die zumeist relativ gering ausfallen im Verhältnis zur Gesamtmenge. Der Großteil des Liquids besteht also aus alkoholischen Verbindungen. Aber keine Sorge, es ist nicht die Art von Alkohol, die einen benommen ins Bett fallen lässt.
Alkohol ist ein Lösemittel, dient als Trägerstoff, hat bereinigende Eigenschaften, ist häufig hydrophil, kann mikrobiell und auch konservierend wirken. Wir alle kennen hochprozentige Spirituosen wie z.B. Whisky mit über 40% Vol., die oft sogar erst viele Jahre eingelagert werden, bevor sie in den Verkauf gehen. Oder den Konservierungsstoff Formaldehyd, der in der künstlichen Herstellung aus Methanol gewonnen wird. Die sehr große Gruppe der verschiedenen Alkohole findet in zahlreichen Produkten Anwendung. Ob in Kosmetika, Parfüms, Reinigungsmitteln oder auch in unserer Nahrung: man ist überrascht, wo sich überall Spuren von Alkohol finden lassen.
E-Liquids enthalten recht viel PG und dieser Stoff wirkt antimikrobiell. Es tötet also Mikroben und Keime ab, weshalb bei aufrechter, verschlossener und lichtgeschützter Lagerung eine recht lange Nutzbarkeit gewährleistet ist. Hersteller gehen von 12-24 Monaten aus, aber bei der beschriebenen Lagerung kann das durchaus noch wesentlich länger sein. Eine Kühlung wird jedoch nicht empfohlen. Das führe zu Aromaverlust, Dampfeinbußen oder unpraktischer Zähflüssigkeit. Eine pauschale Auskunft, wie lange ein Liquid noch zu gebrauchen ist, kann man leider nicht geben. Der Nikotingehalt spielt für die Haltbarkeit übrigens keine Rolle. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn sich folgende Merkmale zeigen:
- Ablagerungen oder Verunreinigungen am Flaschenboden
- Milchiges oder trübes Erscheinungsbild
- Schlierenbildung in der Flasche
Dann ist das Liquid vermutlich gekippt und die ersten Mikroben haben ihre Arbeit aufgenommen. Die Haltbarkeit ist jedenfalls ziemlich sicher dahin.
Am Ende ist es wie bei der offenen Milch im Kühlschrank: bewusst daran riechen und betrachten und im Zweifelsfall dann eben – lieber nicht konsumieren!
Beitragsbild von Mike auf pexels.com
bvra
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