Evaluierung der Tabakproduktrichtlinie (TPD 2)

Sitz der Europäischen Kommission

Aktuell und bis zum 17. Juni 2022 habt ihr die Möglichkeit gegenüber der EU-Kommission eine Rückmeldung zur TPD 2 zu geben. Das Ganze ist Teil eines vorgegebenen Turnus, in dem die EU sich anschaut, ob die Tabakproduktrichtlinie ihre Ziele erreicht oder verfehlt hat und was ggf. noch angepasst werden muss.

Die Öffentliche Konsultation beginnt nach aktueller Planung Ende des Jahres und wird Verbände und Handel noch einmal gesondert einbeziehen, sobald ein erstes Fazit und mögliche Änderungen konkret auf dem Tisch liegen.

Im Gegensatz zu anderen Akteuren halten wir es nicht für zielführend, sich jetzt bei diesem Verfahrensschritt nur auf ein ggf. beabsichtigte Aromenverbot zu stürzen. Für den Moment geht es um den Blick in die Vergangenheit: was hat funktioniert und was nicht. Da gibt es wahrlich genug dicke Bretter zu bohren.

Bei dieser Befragung ist jeder aufgerufen, seine Meinung zur bisherigen TPD 2 abzugeben. Jeder wird sich eine Meinung gebildet haben zu den folgenden Themen:
• 6-Monatsfrist bei Anmeldung neuer Produkte
• Beipackzettel und Umverpackungen
• Beschränkung der Gebindegrößen auf 10 ml Inhalt
• Beschränkung auf 20 mg je ml Nikotingehalt
• Beschränkung der geschlossenen Podsysteme auf 2 ml Inhalt
• Werbe- und Sponsoringeinschränkungen und -verbote.

Zu diesen Themen könnt ihr als Verbraucher ganz sicher etwas sagen!
Bisher (bis zum 05.06.) gab es schon über 11.000 Beiträge. Je mehr sich daran beteiligen, desto deutlicher machen wir der Kommission, dass uns das Thema sehr wichtig ist und dass wir Änderungsbedarf sehen. Diese Evaluierung gibt uns als EU-Bürgern die Möglichkeit eines Feedbacks an die Kommission, sie ist absolut nicht mit einer Petition zu vergleichen. Es gibt keine Zahl von vorgeschriebenen Unterschriften oder Einreichungen. Und es ist keine Abstimmung für oder gegen irgendetwas.

Aufgrund der Vielzahl der eingehenden Kommentare ist davon auszugehen, dass bei der Auswertung eine erhebliche Vorauswahl getroffen wird. Beiträge, die das Thema verfehlen, unsachlich oder beleidigend sind oder „nach Kampagne müffeln“ werden von niemandem gelesen außer einer studentischen Hilfskraft.

• Wenn ihr einen Kommentar abgeben möchtet, dann müsst ihr euch entweder bei der EU mit einer E-Mail-Adresse registrieren, oder ihr könnt euch über ein bestehendes Google- oder Facebook-Konto einloggen. Das soll sicherstellen, dass jeder auch nur einmal seinen Kommentar postet.
• Jeder Kommentar darf eine Länge von 4.000 Zeichen nicht überschreiten.
• Ihr könnt in allen Sprachen antworten.
• Bleibt unbedingt sachlich. Ausfallende Kommentare sind nicht hilfreich!
• Äußert euch zu den o.g. Themen, nicht zu Dingen, die nicht gefragt sind.
• Kopiert keine bereits vorhandenen Texte, das fällt auf.
• Benutzt euer eigenes Vokabular. Auch wenn sich das nicht druckreif anfühlt, so ist es aber zumindest authentisch.
• Rutscht nicht in Szenesprache. Mit den Begriffen Shot, Selbstmischer oder MTL werden z.B. nur die wenigstens etwas anfangen können. Eine gute Faustregel ist: würde die unbeteiligte Oma von nebenan rein sprachlich verstehen, worum es geht?
• Je Thema: Ansprechen, Auswerten, Folgern. Nichts inhaltlich voraussetzen. Dann Absatz, nächstes Thema. Ein Beispiel:

Ansprechen: Die TPD sieht für Produkte eine 6-monatige Haltefrist vor Markteintritt vor.
◦ Auswerten: Die Frist wird durch die Mitgliedstaaten nicht genutzt. Bisherige Produktverbote erfolgten erst deutlich nach Markteintritt. Außerdem haben die Mitgliedstaaten die Haltefrist unterschiedlich in nationales Recht überführt, was in einem Ungleichgewicht am Binnenmarkt mündet.
◦ Folgern: Die Haltefrist hat ihren Zweck verfehlt und ist obsolet.

Direkte demokratische Partizipation durch Bürger auf EU Ebene ist nicht leicht und wir werden nicht erfahren, welchen Einfluss die Kommentare hatten. Aber teilnehmen solltet ihr durchaus – denn nichts zu sagen, heißt sich mit den bestehenden Regulierungen einverstanden zu erklären, oder sich damit abgefunden zu haben. Geben wir der Kommission das eingeforderte Feedback!

Hier gehts zur Teilnahme

 

 

Bild: Wikimedia, CC BY-SA 4.0

Evaluierung der Tabakproduktrichtlinie (TPD 2)
The following two tabs change content below.

bvra

Bundesverband Rauchfreie Alternative e. V.
Der BVRA e. V. ist ein unabhängiger Konsumentenverband. Wir setzen uns ein für die Tobacco Harm Reduction und eine Beurteilung aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse.

Neueste Artikel von bvra (alle ansehen)

Teilen:

Weitere Artikel

Alte Frau mit Kuchen

Aber bitte mit Sahne

Fast 50 Jahre ist es her, dass Schlagerstar Udo Jürgens seine Ode an die Süßspeisen in die Charts brachte. Er besang Sahnetorten, Früchtekuchen in allen Variationen und andere süße Backwaren.

Disposables und die Jugendlichen

In einem Artikel der „Welt“ vom 11.11.2023 wird die E-Zigarette wieder einmal fälschlich als Einstiegsdroge in den Tabakkonsum klassifiziert. Als Experte wurde Prof. Dr. Reiner Hanewinkel vom IFT-Nord (Institut für

Gewährleistung und Garantie

Beim Kauf einer Ware entsteht ein Vertrag. Auch wenn er nur mündlich abgeschlossen wurde, so gelten doch die gesetzlichen Bestimmungen. Gewährleistung ist eine davon, die manchmal mit der Garantie verwechselt

BVRA - Das bedeutet Tobacco Harm Reduction

Harm Reduction aus medizinischer Sicht

Am 17.01.2024 hat die Thrombose-Initiative e.V. eine Pressemitteilung herausgegeben, in der die kontroverse öffentliche Debatte um die E-Zigarette beleuchtet wird. Die Thrombose-Initiative e.V. mit ihrem Vorsitzenden Prof. Dr. med. Knut