Fast 50 Jahre ist es her, dass Schlagerstar Udo Jürgens seine Ode an die Süßspeisen in die Charts brachte. Er besang Sahnetorten, Früchtekuchen in allen Variationen und andere süße Backwaren. Verspeist haben alle diese Leckereien im Lied Mathilde, Ottilie, Marie und Liliane, den Namen nach eine rüstige Truppe älterer Damen. Und so ist es natürlich auch bis heute, der Genuss süßer Sünden geht durch alle Alters- und Bevölkerungsschichten. Auch der Blick ins Alkoholregal offenbart in Bild und Geschmack zahlreiche Früchte und andere süße Alkoholika. Niemand würde entsprechend ernsthaft behaupten, dass Süßes und Früchte nur etwas für Kinder wären.
Geht es aber um Aromen für E-Zigaretten sind Erdbeerkuchen, Wassermelone und Ananas plötzlich nur noch für Kinder, wie es Kritiker immer wieder betonen. Und sie ergänzen, dass diese Kinder dann später fast zwangsläufig zu Rauchern würden, dass E-Zigaretten also ein Einstieg in das klassische und eben tödliche Tabakrauchen wären. Das sei in jedem Fall zu verhindern. Das klingt gut gemeint, scheitert aber an der Realität und auch an den entsprechenden wissenschaftlichen Daten.
Als Verbraucherverband begrüßt der Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V. explizit alle Bemühungen, die zu einer größeren Produktsicherheit im Bereich der Tabakalternativen führen. Die Debatte rund um Aromen für E-Zigaretten wird jedoch mittels kaum haltbarer Stammtischargumente geführt und sollte sowohl politisch als auch in den Medien stärker versachlicht werden. Dazu wollen wir als Konsumentenverband einen Beitrag leisten.
Aromen sprechen nicht gezielt Nichtraucher an!
Nur ein Bruchteil der Nutzerinnen und Nutzer war vor der Erstnutzung aromatisierter E-Zigaretten vorher nikotinnaiv, etwa 99% sind vormalige Raucherinnen und Raucher und nur knapp über 1% der E-Zigarettennutzer haben vorher nicht geraucht. Bei entsprechenden Umfragen, bei Erwachsenen als auch bei Jugendlichen rangieren Aromen/Geschmack als Konsumgründe auf den hinteren, teilweise sogar letzten Plätzen hinter weitaus gewichtigeren Faktoren. Unterm Strich ist es aber natürlich auch eine Binsenweisheit, dass Menschen gerne mögen, was gut schmeckt, die in der konkreten Debatte aber auch wenig hilfreich ist.
Jugendliche sind nicht übermäßig gefährdet!
Bei Panikmeldungen zu jugendlicher Nutzung wird zudem gerne der kurzfristige Probierkonsum genutzt, um die Nutzerzahlen möglichst beängstigend hoch erscheinen zu lassen. Wirkliche jugendliche Dauernutzer gibt es tatsächlich nur außerordentlich wenige. Auch fordern Kritiker der E-Zigarette Werbeverbote, um die Gemüter rund um das Thema aufzuheizen. Das Problem: Diese Werbeverbote gibt es schon längst! Die Forderung ist pure Polemik. Der starke Anstieg beim Probierkonsum in den letzten 2 Jahren geht auf den Trend der Wegwerf E-Zigaretten zurück, vor denen wir als Konsumentenverband die Politik nachdrücklich gewarnt hatten, lange bevor das Thema die Medien erreichte.
Die Nutzerzahlen bei Jugendlichen sind von 2021 bis 2023 von 0,5% auf 2,3% gestiegen, dem steht ein Rückgang bei tabakrauchenden Jugendlichen im gleichen Zeitraum von 15,9 auf 14,9% entgegen. Sorgen um einen Umstieg von der E-Zigarette ins Tabakrauchen bestätigen diese Zahlen nicht, ganz im Gegenteil. Was bleibt sind Sorgen um den höheren Probierkonsum, der durch den starken Convenience Faktor der Wegwerfgeräte befeuert wird. Aber auch dafür gibt es praktikable politische Lösungen abseits von Verboten.
Aromen sind nicht zugesetzt!
Niemand käme auf den Gedanken, Erdbeeren wären einem Erdbeerkuchen zugesetzt oder einem Auto wäre der Motor zugesetzt. Die Aromen sind inhärenter Selbstzweck, sie SIND das Liquid, ein integraler und unabdingbarer Bestandteil. So etwas wie einen Basisgeschmack ohne Zugabe gibt es nicht.
Entgegen der oft geäußerten Behauptung sind Tabakaromen keine Art von Basisaroma oder irgendeine Form von Ausgangspunkt. Tatsächlich gehören Tabakaromen zu den chemisch komplexesten Aromen und werfen entsprechend mehr Fragen auf als die Mehrzahl relativ einfacher Fruchtaromen.
Auch muss man einzelne Stoffe gesondert betrachten. Beispielsweise soll Menthol beim Tabakrauch das kratzige Gefühl des giftigen Rauchs maskieren. In E-Zigaretten gibt es da nichts zu maskieren, Menthol sorgt genau wie beim medizinischen Inhalieren bei Erkältungserkrankungen eher für einen leichten Hustenreiz, als diesen wie beim Tabakrauchen zu mildern. In kleineren Dosierungen in Liquids erlaubt es durch das leichte Reizungsempfinden den Nutzern von E-Zigaretten, schrittweise Nikotin auszuschleichen, da das Rachenempfinden dem von Nikotin stark ähnelt.
Unterm Strich würden Aromenverbote die Nutzung bei Jugendlichen kaum verändern, der Verkauf an diese findet bereits jetzt weitestgehend im Schwarzmarktumfeld statt. Treffen würde es in überwältigender Mehrzahl Erwachsene Nutzer, die vom Tabakrauchen (130.000 Tote pro Jahr in Deutschland) auf die E-Zigarette (O Tote) umgestiegen sind.
Die Vehemenz, mit welcher Kritiker die E-Zigarette und in diesem Fall Aromen angreifen, würden wir uns als Verband beim Kampf gegen das tödliche Tabakrauchen wünschen, da herrscht aber allzu oft Schweigen im Walde. So hat auch die letzte Tabaksteuerreform der Tabakindustrie mehr genutzt als geschadet, aber den E-Zigarettenmarkt in weiten Teilen in den Schwarzmarkt verdrängt, was den Jugendschutz erheblich erschwert. Die Politik mag es oft gut meinen, aber gut gemeint ist eben noch lange nicht gut gemacht.
Gerne stehen wir allen Beteiligten für einen sachlichen Diskurs zur Verfügung. Gerne bei einer Tasse Kaffee.
Aber bitte mit Sahne!
Dieser Beitrag erschien am 27.03.2024 als Pressemitteilung des BVRA e.V.
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bvra
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