Die Wegwerfgeräte der E-Zigaretten (Disposables) sind ein aktuelles Reizthema, das schon längst in der Politik angekommen ist. Diese Geräte polarisieren auch Händler und Konsumenten. Wir hatten bereits am 21.12.2021 in einem Artikel auf die Gefahren für Markt und Verbraucher hingewiesen und klargestellt, dass wir mit der Einführung dieser Produkte erheblich mehr Schaden als Nutzen sehen. Zunehmend Sorge bereitet uns die aktuelle Flut von Plagiaten und Fälschungen, die sehr oft jegliche Regulierung umgehen.
Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) hat in einem Factsheet die wichtigsten Regulierungen und Vorschriften für solche geschlossenen Geräte und die erforderlichen Kennzeichnungen von Ware und Verpackung publiziert. So dürfen nicht mehr als 2 ml Liquid enthalten sein und die Höchstgrenze für Nikotin liegt bei 20 mg/ml. Und nach den geltenden Wettbewerbsregeln dürfen die Hersteller auch keine falschen oder irreführenden Angaben auf Produkt oder Umverpackung drucken. Unsere Marktbeobachtung zeigt aber leider ein erheblich anderes Bild.
Verkaufsstellen und Käuferschicht
Disposables sind sehr einfach in der Bedienung. Einfach auspacken und losdampfen. Und sie sind mit oft deutlich unter 10,- EUR gefühlt recht niedrig im Preis. Der Verkauf dieser Produkte erfordert keine Beratung vom Händler. Daher finden sich diese Einweg E-Zigaretten auch sehr häufig in Supermärkten, Tankstellen, Kiosken, Shisha Läden, auf online Plattformen und in Social Media Kanälen. Obwohl es auch dort nach geltendem Recht natürlich ein Verkaufsverbot für Jugendliche unter 18 Jahren gibt, ist das aber in der Praxis leider nicht immer gewährleistet.
Uns sind die Aussagen vieler Händler bekannt, wobei etwa 80% der Kundinnen und Kunden, die gezielt nach Disposables fragen, sich in der Altersklasse bis 20 Jahre befinden. Meist sind das auch weder Raucher noch Dampfer (E-Zigaretten Nutzer), sondern ein Publikum, das probieren möchte, was sie auf Plattformen der sozialen Medien und bei namhaften Influencern sehen.
Das meiste davon findet allerdings nicht in den Fachgeschäften des E-Zigaretten Handels statt! Aber auch dort gibt es vereinzelt schwarze Schafe. Die meisten Modelle in der Auslage eines Fachgeschäftes, das wir zufällig ausgewählt haben (Bild links) sind klar illegal. In dem dazugehörigen Onlineshop findet man allerdings nur das legale Sortiment. Man ist sich offenbar klar bewusst, was erlaubt und was verboten ist.
Tankinhalt
Die Anzahl der möglichen Züge an einem Disposable („Puffs“ genannt) wird maßgeblich von drei Faktoren bestimmt. Der Tankinhalt, also das Volumen des enthaltenen Liquids (darf 2 ml nicht übersteigen), der elektrische Widerstand der Heizwendel (Coil) in Ohm und natürlich die Ladekapazität des verbauten Akkumulators in mAh. Bei nur 2 ml Tankvolumen ist selbst bei bestmöglicher Ausnutzung der Leistung eine physikalische Grenze gesetzt.
Die Anzahl der Puffs am Gerät auf den meisten Produkten sind oft reine Werbeversprechen. Bei dem bekanntesten Produkt Elfbar folgt hinter dem Namen eine Zahl (z.B. 600, 1500, 2000), die suggerieren soll, wieviele Züge an dem Gerät angeblich möglich sind. Uns ist kein Gerätetyp bekannt, der 500 oder mehr reale Züge aus 2 ml heraus holt. Um die 200-250 Puffs sind für die meisten Modelle realistisch. Wir haben es bei den legalen Modellen mit Produkten zu tun, die größtenteils Coils mit einem Widerstand zwischen 1,2 und 1,7 Ohm, sowie Akkus zwischen 400 und 550 mAh verbaut haben und die mit einer Leistung zwischen 7 und 11 Watt laufen.
Geräte mit merklich über den erlaubten 2 ml Füllvolumen sind mittlerweile genauso üblich wie Plagiate, die als Originale verkauft werden.
Für den Kunden stellen im Speziellen die Modelle mit mehr als 2 ml eine interessante Option dar, da man bei diesen das bis zu 4 fache des erlaubten Inhalts zum oft gleichen Preis bekommt. Dabei beziehen wir uns auf die in Deutschland aktuell real verfügbaren Modelle und Preise.
Deklaration und Echtheitsprüfung
Waren es Ende 2021 und Anfang 2022 meist noch Grauimporte mit russischer, englischer oder sogar chinesischer Beschriftung, die man hier fand, so hat die Branche dazugelernt und liefert mittlerweile deutschsprachige Umverpackungen. Auch für eindeutig illegale Modelle!
Es wird auf den Kartons offen gelogen und angebliche Elfbar 1500 Modelle, die im Gerät 4,8 ml Liquid für 1500 Puffs und einen 850 mAh Akku enthalten, werden auf der Umverpackung in 2ml Modelle verwandelt. Das erschwert die Kontrollen merklich! Von den versprochenen 4,8ml ist aber in real wenig zu sehen. Das sind nach eigenen Messungen nur maximal 3,5ml. Bei der Fume 2500, die angeblich 2500 Puffs schaffen und 8ml enthalten soll, haben wir nur ca 4,5ml gefunden. Für 8ml wäre in diesem Plagiat auch gar keine Platz.
Eindeutig illegal ist auch der Nikotingehalt der Fume Tropical Fruit Disposable (Verkaufspreis: 8,- EUR), die vorderseitig auf der Verpackung mit 5% angegeben wird. Das entspricht in der Umrechnung einem Gehalt von 50 mg/ml. Die zulässige Höchstmenge in der gesamten EU beträgt jedoch 20 mg/ml. Auf der Rückseite derselben Verpackung sind diese 5% mit 20 mg angegeben. Offenbar geht man davon aus, dass die Kontrolleure nicht nachrechnen werden, sondern nur „20 mg“ lesen?
Noch vor wenigen Wochen waren viele Elfbar Plagiate mittels des QR-Codes einfach zu erkennen, den jede originale Elfbar trägt. Dieser Code hat jedoch beim Check in roter Schrift eine deutliche Warnung angezeigt: dieses Produkt sei eine Fälschung und der QR Code ist schon 103.073 mal geprüft worden.
Bei den neuen Plagiaten fehlt dieser QR-Code. Laut dem Originalhersteller tragen alle Originale aber weiterhin einen online prüfbaren QR-Code. Mittlerweile sind sogar die ersten Modelle hier angekommen, die wieder einen QR-Code tragen, der aber auf eine andere Website verweist, die jede Nummer als „gültig“ anerkennt. Offenbar lernt auch der illegale Markt schnell dazu.
Technische Mängel
Unter anderem fanden wir auch ein unisoliertes Kabel in einem Metallgehäuse. Sollte da der Unterdruckschalter versagen wird es zu einen Kurzschluss führen, der in Verbindung mit dem Li-Ion Akku und dem Liquid eine massive Brandgefahr darstellt. Da Disposables wohl kaum von regulären Käufeinnen und Käufern geöffnet und kontrolliert werden, sind ihnen derlei Fabrikationsfehler auch nicht bewusst, welche aber eine erhebliche Brandgefahr darstellen können.
Der Check
Bastian Niedermeyer von ELM Vapors GmbH war so nett, 3 Einwegdampfen , die er bekommen hat, für uns in seinem Labor zu analysieren. Den vollständigen Bericht kann man hier herunterladen.
Wir schickten ihm je eine
ELF BAR 1500 Kiwi Passion Fruit Guava |2% Nicotine | 4.8mL
ELF BAR 2000 Mango Peach Watermelon |2% Nicotine | 6.5mL
BANG Strawberry Watermelon |2% Nicotine | 6mL
Dass die 2 Elfbar Geräte Plagiate sind, war uns bewusst. Genau deswegen wurden sie ausgewählt. Es sind die 2 Einwegdampfen, die auf dem realen Offlinemarkt, also abseits des Fachhandels, vermutlich die größte Reichweite haben, obwohl es Fälschungen sind. Das Versprechen von 4,8-6 ml Liquid zusammen mit einem Straßenpreis von 5-8€ machen diese Modelle für uninformierte Kundinnen und Kunden viel interessanter als ein legales 2 ml Modell, das aktuell ca. 8-9€ kostet.
Nikotin:
Die Angabe zum Nikotingehalt dieser drei Produkte lautet 2%, das entspricht 20 mg/ml. Der anfängliche Verdacht, dass die Bang viel höher dosiert ist (als die Vergleichsmodelle), hat sich betätigt. Allerdings enthalten die 2 Elfbars einfach erheblich weniger Nikotin, als deklariert ist.
Die Probe „BANG Strawberry Watermelon“ enthält 20,0 +/- 0,5 mg/ml Nikotin (bezogen auf die freie Base). Die Ergebnisse lassen eine Hybridbase vermuten, die zur Hälfte aus Nikotinbenzoat (protoniertes Nikotin, landläufig: Nikotinsalz) besteht .
Die Probe „ELF BAR Mango Peach Watermelon“ enthält lediglich 8,4 +/- 0,5 mg/ml Nikotin statt der angegebenen 20 mg.
Die Probe „ELF BAR Kiwi Passion Fruit Guava“ enhält lediglich 7,1 +/- 0,5 mg/ml Nikotin statt der angegebenen 20 mg.
Es handelt sich bei den mit „ELF BAR“ gekennzeichneten Proben um Nikotinsalz-Liquids mit einem hohen Anteil an Nikotinbenzoat. Möglicherweise liegt hier noch freie Benzoesäure vor. Dies könnte auch für ein unangenehmes Halsgefühl bei den Konsumenten dieses Produkts verantwortlich sein.
Es wird also auch bei der Nikotindosierung gemogelt. In der Folge braucht der Kunde mehr Züge, bis er seine Dosis erreicht. Und das aus einem Gerät, das weniger Liquid enthält als deklariert, und zudem viel weniger Puffs liefert als versprochen. Man kann das als Umsatzoptimierung verkaufen, aber es ist nichts anderes als Betrug!
Wer mit 500 (oder 600, 700 oder auch 2500 Puffs) wirbt, der muss diese auch liefern! Ansonsten macht sich die ganze Vertriebskette angreifbar. Abweichungen von 5-10 % sind eines, aber wir stellen fest, dass der beworbene Wert bei 200-500 % dessen liegt, was real möglich ist. Die Produkte der Tabakbranche deklarieren übrigens recht ehrliche Angaben mit etwa 200 Puffs für 2 ml.
Laborergebnisse
Das was jetzt folgt, ist kein Emissionstest. Es zeigt nur auf, was im (flüssigen) Liquid enthalten ist. Wie sich das ganze bei 170-250 Grad auf einer Heizwendel verdampft verhält, kann man daraus nicht ablesen. Auch nicht was an Stoffen beim Verdampfen entstehen könnte. Die Kombination aus Triacetin im Liquid und dem Kunststofftank beim Modell Elfbar 1500 kann als zumindest bedenklich eingestuft werden. Dieser Stoff ist zwar als Aromaträger und Lebensmittelzusatzstoff zugelassen, aber er wird auch als Weichmacher verwendet und kann entsprechende Kunststofftanks beschädigen.
Laborwerte Elfbar 1500 Kiwi/Passion Fruit/Guava Einwegdampfe
RT | Name | Kommentar | % |
3,76 | Water | 0,43 | |
6,10 | Hexanoic acid ethyl ester | 0,01 | |
6,62 | Acetic acid hexyl ester | 0,01 | |
7,23 | 3-Hexen-1-ol acetate | 0,05 | |
8,08 | 3-Hexen-1-ol | 0,10 | |
8,35 | 2-Hexen-1-ol | 0,01 | |
8,54 | Methyl acetoacetate | 0,04 | |
9,08 | Ethyl acetoacetate | 0,27 | |
10,15 | Linalool | 0,07 | |
10,50 | (Propylene Glycol) | (PG out) | |
12,04 | Gardenol | 0,05 | |
12,35 | Benzyl acetate | 0,02 | |
13,62 | Ethyl-diisopropyl acetamide | WS-23 | 3,26 |
13,80 | Nicotine | 0,71 | |
14,85 | Maltol | 0,07 | |
15,38 | Ethylmaltol | 0,10 | |
15,90 | Triacetin | 0,16 | |
16,52 | Ethyl cinnamate | 0,30 | |
16,66 | gamma-Decalactone | Pfirsichlakton | 0,12 |
19,06 | (Glycerine) | (VG out) | |
19,95 | Benzoic acid | (Nikotinbenzoat) | 0,58 |
Laborwerte Elfbar 2000 Mango/Peach/Watermelon Einwegdampfe
RT | Name | Kommentar | % |
3,76 | Water | 0,45 | |
8,07 | 3-Hexen-1-ol | 0,02 | |
9,23 | Acetic acid | 0,06 | |
10,15 | Linalool | 0,03 | |
10,50 | (Propylene Glycol) | (PG out) | |
12,04 | Gardenol | 0,06 | |
13,62 | Ethyl-diisopropyl acetamide | WS-23 | 1,85 |
13,80 | Nicotine | 0,84 | |
14,39 | 5-Butyldihydro-2(3H)-furanone | 0,07 | |
15,38 | Ethylmaltol | 0,22 | |
16,00 | Octanoic acid | 0,02 | |
16,65 | gamma-Decalactone | Pfirsichlakton | 0,23 |
17,10 | Muramic acid | (wenig) | <0,01 |
19,06 | (Glycerine) | (VG out) | |
19,91 | Benzoic acid | (Nikotinbenzoat) | 0,54 |
Laborwerte BANG Strawberry Watermelon Einwegdampfe
RT | Name | Kommentar | % |
3,76 | Water | 0,22 | |
4,63 | 3-Methyl-1-butanol acetate | 0,02 | |
5,69 | 1-Pentanol | (wenig) | <0,01 |
6,90 | 3-Methyl butanoic acid 3-methylbutyl ester | 0,01 | |
7,23 | 3-Hexen-1-ol acetate | 0,01 | |
7,64 | 1-Hexanol | 0,03 | |
8,07 | 3-Hexen-1-ol | 0,09 | |
9,15 | Acetic acid | 0,12 | |
10,15 | Linalool | 0,02 | |
10,50 | (Propylene Glycol) | (PG out) | |
12,35 | Benzyl acetate | 0,01 | |
13,62 | Ethyl-diisopropyl acetamide | WS-23 | 1,51 |
13,82 | Nicotine | 2,00 | |
15,35 | Ethylmaltol | 0,10 | |
15,91 | Triacetin | 0,63 | |
16,65 | gamma-Decalactone | Pfirsichlakton | 0,10 |
19,06 | (Glycerine) | (VG out) | |
19,71 | Benzoic acid | (Nikotinbenzoat) | 0,59 |
22,03 | Vanillin | 0,03 |
Erklärung
In keiner der 3 Sorten scheint etwas enthalten zu sein, das offensichtlich verboten ist. Als erschreckend muss man wohl die Dosierung von reinem WS23 (Koolada, Cooling Agent, erzeugt Kälteempfinden) einstufen. Bei höheren Leistungen wären diese Dosierungen für die meisten Verbraucher gar nicht konsumierbar! Da die meisten Einweggeräte aber irgendwo zwischen 7 und 11 Watt laufen, sind selbst Dosierungen von bis zu 3,5% WS23 in der Praxis machbar.
Interessant sind besonders die außerordentlich hohen Dosierungen von Cooling Agents und Süßungsmitteln. Deren Effekte skalieren gut, und man kann mit einer passenden Dosierung trotz der geringen Leistung die Effekte Kühle und Süße gut rüberbringen. Die Verwendung solcher Zusatzstoffe bringt aber auch Probleme mit sich. Nach ca. 1,5ml Liquidverbrauch sah die Coil (Heizwendel) stark verkrustet aus. Das ist das Ergebnis von erheblich zu viel Süßungsmittel.
Auch Sorten, die nicht als „Ice“ oder „mit Cooling“ verkauft werden, enthalten bisweilen WS23 – und für „normale“ Liquidverhältnisse sogar sehr viel! So etwas sollte klar und transparent außen deklariert sein. Ähnliche Probleme hatten und haben wir im Markt bisweilen auch bei Aromen und Liquids, allerdings nicht ansatzweise in diesen Dimensionen.
Fazit
Wir erleben derzeit einen unüberschaubaren und unkontrollierbaren Markt, der leider die meisten gesetzlichen Regelungen unterläuft. Dieser „Goldrausch“ spielt sich weitestgehend außerhalb des Fachhandels ab, was i.d.R. den Jugendschutz unterläuft und häufig Plagiate und Verbrauchertäuschung umschließt, die Margen sind insbesondere an dieser Stelle erheblich. Besonders der Vertrieb über die Sozialen Medien stellt eine Gefahr für den Jugendschutz dar. Aber auch ganz generell wirft die Vielzahl an Plagiaten erhebliche Bedenken zum Verbraucherschutz auf.
Beim Thema Disposables haben die Behörden offenbar einen riesigen blinden Fleck. Als Verbraucherverband werden wir das Thema weiter kritisch begleiten, Behörden sensibilisieren und am Markt ganz genau hinschauen.
Bilder und Recherche: Marc Duerr
Bildrechte: Marc Duerr
bvra
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