Bis zum 24.07.2023 lief die Frist zu Äußerungen von Verbänden zum Referentenentwurf des „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (CanG)“ beim Bundesministerium für Gesundheit. Da der Entwurf auch Änderungen am Bundesnichtraucherschutzgesetz vorsieht, die Tabakerhitzer und E-Zigaretten mit unter die Definition des Rauchens stellen wollen waren wir in den letzten 2 Wochen mit Verbänden und Einzelpersonen im Gespräch, die offiziell vom Ministerium zu einer Äußerung aufgefordert waren und arbeiteten diesen Inhalte zu (z.B. beim Schildower Kreis). So wie wir bewerten auch viele dieser Expertinnen und Experten die Gleichsetzung von Rauchen und Verdampfen für in der Sache falsch und im Ergebnis kontraproduktiv.
Am Wochenende vor der Einreichungsfrist entschieden wir uns dazu, darüber hinaus auch ohne entsprechende Aufforderung eine eigene Stellungnahme initiativ abzugeben. Sie ging beim Ministerium fristgerecht ein.
Die BVRA e.V. Stellungnahme könnt ihr hier nachlesen.

bvra

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