Austausch mit dem Büro des Bundesdrogenbeauftragten

Folio mit Kugelschreiber

Seit seinem Amtsantritt im Januar diesen Jahres hat der neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung Burkhard Blienert immer wieder betont, er würde das Gespräch mit allen Akteuren im Bereich der Suchtthemen suchen. Deswegen hatte wir uns als BVRA e.V. im April an das Büro des Drogenbeauftragten gewandt und um ein Gespräch gebeten.

Am 13. Mai 2022 war nun dieses Gespräch. Unser Geschäftsführender Vorstand Simon Bauer sprach mit dem Leiter des Arbeitsstabes Dr. Jörg Pietsch sowie Marina Horn. Geplant war eigentlich ein 30-minütiger Austausch zu Grundsatzfragen der Tobacco Harm Reduction und eine Vorstellung des BVRA e.V. als Ansprechpartner. Am Ende wurde dann aber sehr viel mehr daraus und das Gespräch ging fast doppelt so lang.

Zuerst einmal konnten wir uns als Verband entsprechend darstellen, Dr. Pietsch fragte vor allem zu den handelnden Akteuren nach, was unser Vorstand gerne beantwortete. Dabei ging es vor allem um die Grundsatzfragen, wie unabhängig der BVRA e.V. ist. Bei großem Verständnis für die eventuelle Skepsis, was eine mögliche Nähe zur Industrie oder sogar der Tabakbranche angeht, konnte wir dies dann aber auch ausräumen. Wie auch bei Gesprächen mit anderen Stellen bot der BVRA komplette Transparenz an, um eventuellen Restzweifeln zu begegnen. Wir haben an dieser Stelle schließlich nichts zu verbergen.

Auf die Frage, warum für die Bundesregierung Harm Reduction beim Thema Tabak keine große Rolle spielt stellte Dr. Pietsch dar, das man keine Politik gegen die Fachverbände machen könne. Er sähe durchaus, dass da eine lebhafte wissenschaftliche Debatte um die E-Zigarette geführt wird und ist gerne bereit da auch in großer thematischer Breite zu diskutieren aber schlussendlich muss sich ein Bundesdrogenbeauftragter bzw. auch das Bundesgesundheitsministerium insgesamt an den Empfehlungen der Fachgesellschaften orientieren. Diese empfehlen in Deutschland aktuell E-Zigaretten zum Rauchstopp eben nicht. Wir stellten dar, dass dies aus unserer Sicht in Anbetracht der 120.000 jährlichen Toten eine außerordentlich unbefriedigende Situation ist. Vorreiter in der Tabakkontrolle sind schließlich genau die Länder, welche Alternativen zum Tabakrauchen wie Snus oder E-Zigarette bewusst fördern oder aber regulatorisch von allzu harten Maßnahmen ausnehmen.

Wir sprachen dann über die recht abenteuerlichen statistischen Taschenspielertricks, mit denen in den letzten Jahren in den USA eine angebliche Jugendepidemie (youth vaping epidemic) herbeigeredet wurde, was sich durch aktuellere Zahlen aus unserer Sicht zunehmend in Luft auflöst. Auf einen Punkt haben wir dabei ganz gezielt hingewiesen. In den USA gab es eine gemeinsame Zählung von Vaping im Nikotin- bzw. Tabaksubstitutionsbereich und Nutzern, die ausschließlich THC so konsumierten. Es stellt sich inzwischen so dar, dass letztere bis zu zwei Drittel der Gesamtzahlen stellten, was zu einer erheblichen Wahrnehmungsverzerrung in Medien, Öffentlichkeit und Politik sorgte. Wir baten darum, schon jetzt dafür Sorge zu tragen, dass bei der kommenden Legalisierung von THC in Deutschland diesbezüglich direkt ab Tag 1 sauber statistisch getrennt wird. So könnten wir in Deutschland bei der Erhebung der Zahlen „vor die Lage kommen“. Dr. Pietsch zeigte sich zu diesem Thema außerordentlich interessiert und unterstrich die Notwendigkeit belastbarer Zahlen.

Schnell kamen wir dann thematisch auf das aktuell anrollende Problem mit den Disposables, also Wegwerfgeräten. Die aktuelle Situation stellt sich ja so dar, dass ein erheblicher Teil dieser Geräte weder über den Tabak- noch über den E-Zigarettenhandel vertrieben wird. Insbesondere in einigen sozialen Medien herrscht diesbezüglich ein erheblicher Wildwuchs.  Viele der angebotenen Geräte sind Plagiate, ggf. sogar die Mehrheit, einige schlicht gefährlich, Marketing und Verkauf an Minderjährige sind leider häufig anzutreffen.

Wir konnten als Verband darstellen, warum die anstehende Besteuerung im Bereich der Alternativprodukte diese Situation noch verschärft. Wir führten an, dass die jahrelange Fokussierung einiger Kritiker auf die sog. offenen Systeme nicht wirklich zielführend war und ist. Die Disposable Situation zeigt aus unserer Sicht sehr eindeutig, dass Jugendschutzprobleme besonders auffällig dort entstehen, je mehr Produkte „convenient“ sind und eben nicht bei den offenen Systemen.  Das Wegbrechen von Teilen des Fachhandels, in dem es zu keinem Zeitpunkt ein signifikantes Jugendschutzproblem gab treibt nun genau diesen Convenient-Markt außerhalb des Sichtbereichs von mit der Überwachung befassten Behörden.

Wir sprachen anschließend über die Marktsituation insgesamt, die durch die Besteuerung aufgeworfenen Probleme und die Schließungswelle im mittelständischen E-Zigarettengewerbe. Einigkeit gab es zwischen allen Gesprächsteilnehmern bei der großen Unzufriedenheit, wie das Tabaksteuermodernisierungsgesetz zustande kam, auch das Ergebnis sah man einhellig als nicht optimal.

In Verweis auf die Debatte um eine Besteuerung von Liquids in der Schweiz sprachen wir auch über die Möglichkeit, die Steuer mit dem Ziel noch einmal aufzumachen, Disposables gesondert zusätzlich zu verteuern und dabei die jetzt viel zu hoch angesetzte allgemeine Steuer zu reduzieren bzw. zu korrigieren. Wir stellten dar, dass eine Verteuerung von Wegwerfgeräten für uns kein Problem darstellt und man so dem anrollenden Jugendschutzproblem klar entgegentreten könnte. Außerdem würden bei Plagiaten oder eigentlich verbotenen Inhaltsstoffen bei den aktuell vermarkteten Disposables für die handelnden Personen nicht einfach ein Bußgeld fällig – wenn die lokalen Behörden das überhaupt kontrollieren – sondern es wären Steuerstraftaten, was die Möglichkeiten der Intervention gegen entsprechende Händler massiv erhöht. Eine gleichzeitige Entlastung des „normalen“ E-Zigarettenmarktes würde den Fachhandel in seiner Breite erhalten, was sowohl allen Konsumentinnen und Konsumenten entgegenkommen als auch dem Jugendschutz dienen würde.

An dieser Stelle sprachen wir auch über das Problem der Kriminalisierung normaler Konsumenten durch die Art und Weise, wie die Steuer angewandt werden soll, das Negativbeispiel Italien und die Schwarzmarktproblematik insgesamt.

Wir führten an, dass wir uns bewusst sind, dass es gute Gründe braucht, um die Reform der Tabaksteuer (inkl. Besteuerung von Alternativprodukten) noch einmal aufzuschnüren, schließlich war das ein Projekt von Olaf Scholz, dem damaligen Finanzminister, der jetzt als Bundeskanzler die Regierung anführt. Wir haben aber nachdrücklich die Position vertreten, dass eine Reaktion auf die Disposable Situation aus unserer Sicht genau solch ein guter Grund ist. Wir vereinbarten zu diesem Thema fortlaufend im Gespräch zu bleiben.

Als Fazit bleibt, dass wir mit diesem ersten Gespräch einen wichtigen Impuls setzen konnten. Das Gespräch dauerte vor allem deswegen lange, weil wir tief in fachliche und politische Fragen eintauchten. Dem Eindruck nach nahmen unsere Gesprächspartner den BVRA als kompetenten Stakeholder wahr, der fachlich gut aufgestellt und in der Lage ist, inhaltliche Impulse zur Debatte zu liefern.

Wir bleiben dran!

 

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Bundesverband Rauchfreie Alternative e. V.
Der BVRA e. V. ist ein unabhängiger Konsumentenverband. Wir setzen uns ein für die Tobacco Harm Reduction und eine Beurteilung aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse.

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