Mit der Überarbeitung der Tabaksteuer in Form des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes hatte der Gesetzgeber die Absicht, auch neue Produkte wie Liquids und Tabakerhitzer sinnvoll zu besteuern. Aus unserer Sicht wird dieses Ziel massiv verfehlt, hinzu kommen zahlreiche handwerkliche Fehler und Unsicherheiten bei der praktischen Umsetzung durch die Zollbehörden.
Als Verband hatten wir im Gesetzgebungsprozess erhebliche Bedenken gegenüber dem Bundesfinanzministerium und der Vorgängerregierung bezüglich des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes formuliert. Die damaligen Oppositionsparteien und jetzigen Regierungsparteien FDP und Bündnis 90/Die Grünen teilten viele unserer Bedenken und brachten diese auch nachdrücklich zur Sprache. Leider verhallten diese Warnungen und das Gesetz kam, wie es jetzt seit 01.07. auch Gültigkeit erlangt hat. Wegen der zahlreichen offenen Fragen und Probleme machten wir zum Thema aber weiter inhaltlich Druck.
Deswegen traf sich Anfang Juli der Geschäftsführende Vorsitzende des Bundesverbandes Rauchfreie Alternative e.V. in zwei gesonderten Terminen im Bundestag mit dem Obmann des Finanzausschusses des Bundestages Sascha Müller (Bündnis90/Die Grünen) sowie dem Mitglied des Finanzausschusses und Berichterstatter seiner Partei für das Tabaksteuermodernisierungsgesetz Till Mansmann (FDP).
Aus Sicht des Verbandes stellte Simon Bauer klar, dass die viel zu hohe Besteuerung der sog. Substitute (=Liquids) im Vergleich zur viel zu moderaten Besteuerung von Verbrennungstabak inakzeptabel ist und darüber hinaus unangenehme Fragen zum Zustandekommen des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes unter der Vorgängerregierung aufwirft. Beide Abgeordneten sagten dazu, dass sie eine am Schadenspotential ausgerichtete Besteuerung eigentlich sinnvoller fänden, so wie es auch ihre Parteien als Opposition in der letzten Legislaturperiode vertreten haben.
Zudem sensibilisierte er in beiden Terminen die Abgeordneten zur Frage der ggf. nicht tragfähigen Rechtsmeinung der Generalzolldirektion zur Frage der Steuerentstehung im privaten Umfeld. Aus Sicht des BVRA e.V. kann eine pauschale Kriminalisierung von Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern kaum sinnvoll und auch aus Sicht des Gesetzgebers unmöglich gewollt sein.
In diesem Zusammenhang warnte Simon Bauer auch eindringlich vor einer neu entstehenden Rechtslücke zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten durch das für dieses Jahr noch zu beschließende Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen. Die Abgeordneten sagten zu, die entsprechende Rechtslage kritisch zu prüfen und auch beim Bundesfinanzministerium selbst inhaltlich nachzuhaken. Bei beiden Terminen gab es einen deutlichen Konsens, dass hier Rechtssicherheit herrschen muss.
Schlussendlich legte Simon Bauer gegenüber den beiden Abgeordneten auch die aktuelle Problematik der sog. Disposables dar und wie diese mit anderen Effekten der Besteuerung von Liquid wechselwirkt. Während nämlich der beratende Fachhandel durch Art und Umfang der Besteuerung in großer Zahl weg bricht, entstehen durch die Disposables gleichzeitig erhebliche Probleme bei Verbraucher-, Umwelt- und Jugendschutz.
Als mögliche Lösung schlug der BVRA Vorsitzende Bauer vor, die Tabaksteuer dahingehend zu überarbeiten, dass Disposables gesondert besteuert werden (beispielsweise zehnfacher Steuersatz), um den Jugend- und Umweltschutzproblemen Herr zu werden. Gleichzeitig sollten dabei Basisflüssigkeiten (ohne Nikotin, ohne Aroma) explizit aus der Besteuerung ausgenommen werden, um sowohl ungewollte pauschale Kriminalisierung von Verbrauchern zu vermeiden als auch den beratenden Fachhandel zu stärken, was das Verbraucherschutzproblem lösen kann.
Simon Bauer stellte aber auch unmissverständlich klar, dass eine generelle Senkung der Steuersätze auf Substitute an sich dringend geboten wäre, soweit es politisch machbar ist. Durch die Preisnähe zu Tabak werden an dieser Stelle die völlig falschen Anreize gesetzt.
Copyright: Foto (zugeschnitten) des Bundestages unter Lizenz CC BY-SA 4.0
bvra
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