Der Fall „RandM Tornado Vapes“

Einweg E-Zigaretten (Vapes / Disposables) sind derzeit im Fokus von Politikern, Wissenschaftlern, Medien und auch Erziehungsberechtigten. Sie finden eine große Akzeptanz und leider auch Käuferschicht in der Altersgruppe der 14 bis 17-Jährigen. Das ist für uns nicht akzeptabel, denn damit schaden diese Geräte dem Image der E-Zigarette als Mittel zum Rauchstopp ganz erheblich und nachhaltig – und das inzwischen weltweit. Der entsprechende Trend sorgt damit auch politisch für immer weiter ausufernde Regulierungsbegehrlichkeiten. Wir wollten deswegen zeigen, wie es um den Jugendschutz und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen tatsächlich bestellt ist und haben dafür einen Testkauf getätigt und anschließend verschiedene Behörden kontaktiert. Was sich zeigte war ein Behördenversagen jenseits unserer kühnsten Vorstellungen. Staatliche Stellen zeigen sich vollständig außerstande den aktuellen Regulierungsrahmen auch nur im Ansatz durchzusetzen. 

Der Anbieter

Wir haben uns bewusst erstmals für einen einzelnen Online-Anbieter entschieden und eins unserer Mitglieder hat dort unter Angabe seines realen Namens und der Lieferadresse auf der Seite randmevape.de das Produkt RandM Tornado 12000 in der Geschmacksrichtung „Cherry“ bestellt. Als Altersverifikation vor der Bestellung erscheint beim Erstbesuch der Seite ein Popup, in dem der Besucher durch einfachen Klick bestätigen muss, dass er über 18 Jahre alt ist.

Das Impressum ist mit Namen und Anschrift (Sitz in Hamburg) des Inhabers vorhanden. Datenschutzerklärung, AGB’s, Widerrufsbelehrung mit Rückgaberichtlinie, Versandbedingungen und Kontaktinformationen sind ebenfalls alle einzeln abrufbar. Auf der „Über uns“ Seite wird klar, dass der Verkäufer die Deutschland-Vertretung für diese Produkte in Anspruch nimmt.

Die angebotenen Produkte

Der Preis dieser Produktserie (12000er Vapes) beträgt unabhängig vom Geschmack immer € 32,99. Auf der Seite finden sich noch 2 weitere Serien (7000er und 9000er Vapes). Die 7000er haben 14 ml Kapazität und die 9000er haben 18 ml Liquidinhalt. Hinzu kommen noch bei Bestellungen unter € 40,- Versandkosten in Höhe von € 4,99. Bei unserem bestellten Produkt, der 12000er Vape, müsste der Anteil der Liquidsteuer aktuell seit dem 01.01.2024 € 4,- betragen (€ 0,20 x 20 ml). Dies ist der Stand der Seite vom Februar 2024.

Neben der erwarteten blumigen Beschreibung des Geschmacks wird diese Produktserie beworben mit „bis zu 12000 Zügen“, 2% Nikotinstärke (das entspricht etwa 20 mg/ml) und 20 ml Liquid-Kapazität in der kleinen Fumot-Box. Das Design der Box kommt in einem kirschroten Farbton daher mit einem etwas verschlafen dreinschauenden Äffchenkopf im Comic-Style.

Produkte in der EU nicht zugelassen

Sehr ärgerlich war die Tatsache, dass wirklich alle Liquids bzw. Geräte nur mit 20 mg/ml zu erhalten sind. Man kann keine andere Nikotinstärke auswählen oder gar ein nikotinfreies Produkt ordern. Kauft man eines dieser Produkte, erhält man immer Nikotinhaltiges in der maximal zulässigen Stärke innerhalb der EU.

Nach §14 des Tabakerzeugnisgesetzes dürfen „elektronische Einwegzigaretten oder Einwegkartuschen ein Volumen von höchstens 2 ml haben“. Selbst wenn man den Tank fälschlicherweise als „Nachfüllbehälter“ deklarieren würde, so gilt auch hier für Nikotinhaltiges ein Füllvolumen von höchstens 10 ml. Damit sind automatisch alle RandM Tornado Produkte in Deutschland nicht verkehrsfähig und dürften gar nicht verkauft werden!

Bestellung und Bezahlvorgang

Bezahloptionen gibt es einige: Vorkasse, Lastschrift Einzug, Klarna Sofortüberweisung, Klarna Rechnung, GiroPay und Bancontact. Letzterer ist zumindest in Belgien der beliebteste Online-Zahlungsdienstleister. PayPal sucht man vergebens, obwohl extra für PayPal in den mitgelieferten AGB’s ein separater Abschnitt niedergeschrieben wurde. Unser Mitglied hat sich für die Zahlung über Klarna per Sofortüberweisung von seinem privaten Konto entschieden. Eine juristisch haltbare Altersverifikation fand während des Bestellvorgangs nicht statt. Die gesamte Zahlungsabwicklung lief reibungslos und schnell.

Die Bestellbestätigung traf unverzüglich per Email ein, genau wie die Zahlungsbestätigung. Mitgeliefert wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und als Extradatei die Widerrufsbelehrung. Bei Durchsicht der Bestellbestätigung fiel allerdings eines auf: die Umsatzsteuer wurde nicht ausgewiesen, was eigentlich ein normaler Vorgang sein sollte. Stattdessen stand darunter der erklärende Satz: Nach §19 Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Ein Kleinunternehmer?

Die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht greift für Kleinunternehmer nur, wenn das Unternehmen im Erst-Jahr der Gründung maximal 22.000,- Umsatz gemacht hat und in den Folgejahren der Umsatz nicht höher ist als 50.000,- Das ist allerdings auf einem Online-Marktplatz, der Vapes verkauft, für uns nur schwer zu glauben. Zumal alle paar Minuten auf der Webseite eine Mitteilung aufploppt, wer gerade wieder welches Produkt gekauft hat, und die Webseite mit mehr als 13.000 zufriedenen Kunden wirbt.

Das kann natürlich ein initiierter Marketingtrick sein, aber das alles ist dann doch eher ein Fall, den die Finanzbehörden untersuchen müssten. Dem Konsumenten ist das vermutlich erst einmal egal.

Die Gewinnmarge

Nach Angabe der Hersteller und Auskunft der Händlerverbände kosten diese Vapes im Einkauf etwa 6-7 Euro. Verkauft werden sie für 20,99 für die 7000er Version, was die kleinste Einheit ist. Das ist der dreifache Einkaufspreis – ohne jegliche Steuerabgaben! Von solchen Gewinnmargen können seriöse Händler nur träumen.

Jugendschutz wird missachtet

Vier Tage später erfolgte die Auslieferung der bestellten Ware über DHL in einem gepolsterten C5-Umschlag. Die vom Gesetzgeber ganz eindeutige Vorschrift, nur gegen zweistufige Altersverifikation auszuliefern, wurde vollkommen ignoriert. Der Umschlag steckte frei zugängig im Zeitungsfach des Briefkastens. Eine vorgeschriebene Altersprüfung ist auf dem Umschlag nicht vermerkt.

Auf der Homepage gibt es eine extra Seite, in der der Inhaber sich ausdrücklich zum Jugendschutz bekennt. Immer wieder wird drauf hingewiesen, dass neben dem Namen und der Adresse auch eine Abfrage des Alters erfolgt. Das ist jedoch nicht passiert. Einzig der Bezahlvorgang über Klarna ist ein Indiz dafür, dass der Besteller offensichtlich ein eigenes Konto besitzt. Aber das reicht natürlich bei weitem nicht aus, denn der Besteller könnte ja womöglich über ein fremdes Konto die Zahlung abwickeln.

Steuerbanderole fehlt

Am 01.01.2023 wurde die Besteuerung von Liquids mit 16 Cent pro ml eingeführt. Seit dem 01.01.2024 ist der Steuerbetrag für sog. Substitute auf 20 Cent/ml angestiegen. Wie bei Tabakzigaretten dürfen Waren ohne Steuermarke nicht verkauft werden. Das Siegel muss auf der Umverpackung so angebracht sein, dass ein Öffnen der Verpackung ohne Verletzung des Siegels nicht möglich ist.

Das Fehlen der Steuerbanderole lässt nur einen Schluss zu: dass diese Produkte weder angemeldet, noch versteuert sind. Damit begeht der Verkäufer eine Steuerstraftat.

3 nachweisbare Gesetzesverstöße

Das Inverkehrbringen von unversteuerter Ware, die zugleich in dieser Konfiguration in der EU gar nicht zugelassen ist, sind schon zwei Verstöße gegen geltendes Recht. Aus Sicht der Konsumenten ist der dritte Verstoß jedoch der schwerwiegendste: die Missachtung des Jugendschutzgesetzes. Genau solche Geschäftspraktiken sind Brandbeschleuniger für die öffentliche Diskussion rund um die E-Zigarette. Der Ruf nach noch mehr Regulierung, nach Verboten und Einschränkung der Aromenvielfalt sind ein unvermeidliches Resultat aus der Überschwemmung des Marktes mit derartigen Produkten, welche bisweilen auch auf ein junges Käuferpublikum abzielen.

Anzeige erstattet

Nachdem wir alle Informationen zusammen getragen hatten, schrieben wir ganz offiziell am 08.02.2024 per Email an drei Behörden in Hamburg eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung, Vertrieb von illegalen Produkten und Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz. Die drei Hamburger Behörden sind das Hauptzollamt, die Marktüberwachungsbehörde und das Finanzamt. Das Finanzamt Hamburg schickte sofort eine automatisierte Eingangsbestätigung unserer Anzeige.

Bei Verdacht einer Steuerhinterziehung kann jeder gegenüber dem Finanzamt Anzeige erstatten.
Die Finanzverwaltung ist dann gesetzlich verpflichtet, der Anzeige nachzugehen, sofern diese ausreichende Anhaltspunkte für eine Steuerstraftat enthält.

Die Anzeige ist formlos möglich. (Infotext vom Landesamt für Steuern in RLP)

Vier Monate nichts passiert

Vier Monate nach der Anzeige sahen wir immer noch keine Bewegung. Sicherlich wird nicht jeder gleich informiert, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde. Nicht einmal der Anzeigensteller selbst. Allerdings ist die betreffende Seite immer noch online und verkauft weiterhin ungestraft. Der Anbieter hat sein Angebot sogar noch erweitert!  Die ursprünglichen drei Varianten wurden um 2 erweitert mit 10.000 und 15.000 versprochenen Zügen. Dass die natürlich ebenfalls illegal sind, erklärt sich von selbst.

Wir haben am 29.05.2024 eine Erinnerung an die drei Behörden in Hamburg geschrieben, ob denn wohl etwas in die Wege geleitet oder zumindest geplant sei. Postwendend kam wie schon bei der Erstanzeige eine automatisierte Eingangsbestätigung vom FA Hamburg. Einen Tag später kam vom Hauptzollamt Hamburg der Hinweis, dass der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde.

Den Druck verstärkt

Zusätzlich haben wir aber noch verschiedene Behörden in Hamburg, die speziell für Verbraucherschutz, Jugendschutz und Gewerbeaufsicht zuständig sind angeschrieben und über den Fall informiert. Unter anderem auch die Justiz-Senatorin von Hamburg, in deren Ressort der Verbraucherschutz fällt. Es ist für uns kaum verständlich, warum die Webseite immer noch offen ist und der Händler weiterhin ungestört verkauft. Die Antwort aus der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz kam auch prompt per Brief: Man habe unsere Kritik, dass weiterhin ungestört verkauft wird, an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Wir werden von dort weitere Nachricht erhalten.

Medien ins Boot geholt

Vier Wochen nach dem Antwortschreiben des Justizamtes Hamburg ist der Shop weiterhin aktiv. Aus Verbraucherschutzgründen und im Sinne des Jugendschutzes ist diese Passivität ein unhaltbarer Zustand. Allein der Vertrieb von ausschließlich illegalen Produkten auf der Seite müsste für jedes Gewerbeamt Grund genug sein, den Laden unverzüglich zu schließen und die Gewerbeerlaubnis einzuziehen. Deshalb haben wir diesen Fall an namhafte Medienhäuser in Deutschland weitergeleitet.

Obwohl von einigen Journalisten durchaus Interesse signalisiert wurde, haben aber leider die Redaktionen aus ganz unterschiedlichen Gründen abgewunken. Unser Nischenthema hat es natürlich schwer angesichts der weltpolitischen Lage, den Sportgroßereignissen und dem amerikanischen Wahlkampf. Das Hamburger Abendblatt jedoch zeigte großes Engagement und beteiligte sich intensiv an unserer Recherche. Der wirklich gute Bericht der Zeitung ist aber leider hinter einer Paywall verborgen.

Nach eigenen Recherchen des Abendblattes war der Hamburger Firmensitz des online Händlers eine Hinterhofadresse. Die Firma kannte niemand vor Ort. Und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat eine Unterlassungsklage beim Amtsgericht Hamburg eingereicht, wonach der Inhaber nicht weiter verkaufen darf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Redakteurin hat sich wirklich viel Arbeit gemacht, sehr intensiv recherchiert und auch alle beteiligten Behörden kontaktiert. Aber auch sie erhielt nur vertröstende Antworten. Man habe alles an die entsprechenden Stellen weitergeleitet und könne zu laufenden Ermittlungen leider nichts weiter sagen.

Erste sichtbare Reaktion

Ende Juli zeigt sich auf der Internetpräsenz eine erste Reaktion auf die Ereignisse. Das Impressum wurde geändert: der Firmensitz nach Berlin verlegt und kein Personenname mehr aufgeführt. Nur noch eine Firma als juristische Person. Zugleich verschwindet der Verweis auf die Kleinunternehmer-Regelung in den AGB. Die Vermutung liegt nahe, dass der Inhaber Post von Behörden erhalten hat. Um eine sofortige Schließung zu umgehen, die per Gerichtsbeschluss aufgrund der Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale BaWü erwirkt wurde, wird der Firmensitz und Inhaber schlicht in ein anderes Bundesland verlegt. Damit ändert sich zwar die Zuständigkeit der Behörden, es ändert sich aber nichts an den bisherigen Verfehlungen und deren Strafbarkeit. Das Katz-und-Maus-Spiel zwischen den Anbietern und den zuständigen Behörden war damit eröffnet.

Der Wegfall der Kleinunternehmer-Regelung könnte bedeuten, dass das Finanzamt eine Betriebsprüfung veranlasst hat. In dem Zuge wird natürlich sofort ersichtlich, dass der Gesamtumsatz  des online Shops pro Jahr deutlich über den erlaubten 50.000,- liegen könnte und er damit umsatzsteuerpflichtig wäre. Eine Umsatzsteuer Rückforderung des Finanzamtes wird damit sehr wahrscheinlich. Um den Shop jedoch zu schließen, müssen die Behörden in Hamburg und Berlin nun unverzüglich zusammen arbeiten.

Nur die Spitze des Eisbergs

Nach Recherchearbeit unserer Mitglieder haben wir mehrere Shops im Internet gefunden, die allesamt nur illegale Vapes verkaufen. Besonders auffällig ist die Präsenz der Tornado Produkte aus dem Haus RandM Vapes. Wie sie das mit dem Jugendschutz handhaben und ob sie versteuert verkaufen, lässt sich im jeweiligen Einzelfall nur mit Testkäufen belegen. Auffällig ist jedoch, dass die Mehrheit ihr Gewerbe in und um Hamburg herum angemeldet hat. Die Lieferung aus Asien wird vom Containerhafen abgeholt und in ein Lager verfrachtet. Von dort aus geht der Verkauf dann los. Da ist Hamburg und Umgebung natürlich als Standort prädestiniert.

Nicht berücksichtigt haben wir den Vertrieb auf den sozialen Medien, wo es auch mehrere Seiten der Shops gibt sowie Angebote von privat an privat. Man wird regelrecht überschwemmt mit Werbung für Disposables, wenn der Algorithmus aufgrund der letzten Seitenaufrufe darauf trainiert ist. Diesen illegalen Sumpf trocken zu legen, dürfte eine wahre Mammutaufgabe sein. Ohne die Plattformen für solche Werbung mit in die Haftung zu nehmen, ist das vermutlich nicht zu leisten.

Trumpfkarte „Jugendschutz“ sticht nicht mehr!

Die von der Politik sehr oft gezogene Trumpfkarte bei vielen Regularien, man müsse unbedingt die Jugend schützen, verfehlt ihre Wirkung. Die bestehenden Gesetze sind mehr als ausreichend. Allein – es interessiert niemanden! Die Käufer nicht, denn sie wissen wie und wo sie an ihre Waren kommen. Die Händler nicht, denn Geschäft ist Geschäft. Und leider offenbar die Behörden auch nicht, denn trotz dringlicher Anzeigen und Freihauslieferung von belastbaren Daten passiert monatelang gar nichts.

Natürlich ist uns bekannt, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht nur im Moment gnadenlos überlastet sind mit allerlei Verfahren. Das erklärt zumindest die Bearbeitungsdauer der Fälle. Aber der Ruf nach weiteren Verboten und Regularien sind dann eben auch blanker Zynismus. Fragt man nach, wie man denn gedenkt, das umzusetzen und zu verfolgen, wird der schwarze Peter einfach weitergeschoben. Dafür sind wir nicht zuständig, wir schaffen nur die Rahmenbedingungen.

Fazit

Wir Konsumenten sind naturgemäß auch Teil des Marktes. Ohne uns gäbe es keine Nachfrage und damit kein Geschäft. Als Konsument und Verbraucher sind wir aber auch sehr stark an einem sauberen und gut regulierten Markt interessiert. Schwarze Schafe, die die E-Zigarette in der Gesellschaft in Verruf bringen, indem sie offensiv an der Steuer vorbei und an Minderjährige verkaufen, können und dürfen wir nicht tolerieren!

Die Gewerbeaufsicht muss erheblich schneller reagieren und Läden dicht machen, die offensichtlich primär Ware verkaufen, die in der EU gar nicht zugelassen ist. Es ist nur schwer erklärlich, warum ein solches Betriebsverbot mitunter ein halbes Jahr und länger dauert. Je schneller das passieren würde, desto stärker das Signal an andere dubiose Anbieter: bleibt mit eurem Zeug raus aus Europa!

Unser Appell an die Konsumenten: Bitte kauft dort nicht mehr ein. Entzieht solchen Shops die Existenzgrundlage. Die Geräte sind eine Umweltkatastrophe, viel zu teuer, die Liquids völlig überdosiert, vermutlich auch nicht unbedingt nach europäischen Standards zusammengemischt und 20 mg Nikotin sind selbst für langjährige Dampfer schwere Kost.

Politik, Medien, Wissenschaft und Tabakkontrolle sollten keine Forderungen nach weiteren Verboten zum Schutz der Jugend stellen. Der Verkauf an Jugendliche ist seit acht Jahren verboten – nur muss dieses Verbot auch konsequent durchgesetzt werden!

 

Beitragsbild von Kindel Media auf pexels.com

Der Fall „RandM Tornado Vapes“
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