Mitte Oktober lud das Bundesfinanzministerium zu zwei Terminen ein, um mit Industrie und Verbänden über die EU Pläne zur Weiterentwicklung der Tabakbesteuerung zu sprechen. Dazu fanden zwei getrennte Termine statt, einer mit der Industrie und einer mit Gesundheits-, Steuer- und Verbraucherverbänden. Als Konsumentenvertreter haben wir am zweiten Termin teilgenommen. Dieser war inhaltlich außerordentlich interessant, hat aber auch große Sorgen aufgeworfen.
Aktuell plant die EU unter Verweis auf den Jugend- und Gesundheitsschutz sowie das Unterlaufen von hohen Tabaksteuern in einzelnen EU-Staaten durch grenzüberschreitenden Kauf von Konsumentinnen und Konsumenten erheblich an der Steuerschraube zu drehen. Neben grundsätzlichen Steuererhöhungen geht es dabei vor allem um eine massive Anhebung von Mindeststeuersätzen, um die Preisgefälle im Binnenmarkt erheblich zu verkleinern. Betroffen wären alle Erzeugnisse, wie man es hierzulande juristisch nennt, also alles, was in der Tabakproduktrichtlinie erfasst ist. Zusätzlich soll auch Rohtabak mit einbezogen werden, dieser aber als Vorprodukt mit einem Steuersatz von Null. Was im ersten Moment etwas komisch klingt ist einer der wenigen tatsächlich sinnvollen Änderungsvorschläge, es geht dabei nämlich einfach nur um die Verfolgung von Warenströmen und die Bekämpfung von Schwarzmarkproduktion auf der Herstellerseite.
Für E-Zigarettenliquids stellt sich die EU eine gestaffelte Mindestbesteuerung vor, 12 Cent pro Milliliter bei einem Nikotingehalt von 0 bis 15 mg pro ml und 36 Cent bei 16-20 mg/ml. Während die angedachten Mindeststeuern Rauchtabakprodukte sehr hart treffen, bei Zigarren und Zigarillos verzehnfacht sich der Satz z.B., wäre der Effekt in Deutschland bei Liquids verhältnismäßig klein. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass wir hierzulande im Vergleich mit anderen EU-Staaten bereits extrem hohe Steuersätze haben. Die 15 mg/ml Grenze ist im Übrigen reine Willkür, so richtig erklären kann das niemand und tatsächlich haben sich nicht nur Industrie und Steuerverbände wie z.B. der Bund der Steuerzahler klar dagegen ausgesprochen sondern auch die Gesundheitsverbände und Anti-Rauchgruppen – wenn auch natürlich mit sehr unterschiedlichen Begründungen.
Sinnvoller wäre es, und so haben wir das als BVRA in Berlin vertreten, die Grenze analog zum Rohtabak bei 0 mg zu setzen, um Vorprodukte wie Base (also Flüssigkeiten ohne Nikotin und ohne Aroma) gänzlich aus der Besteuerung zu holen. Natürlich muss der Satz oberhalb davon auch gesenkt werden! Denn während in Deutschland der direkte Effekt auf den Flüssigkeitsmarkt ggf. nicht übermäßig groß wäre, würden Preissprünge im benachbarten EU-Ausland doch den dortigen Schwarzmarkt weiter befeuern und legale Kanäle weiter austrocknen. Dies hat mittelbar auch Einfluss auf Schwarzmarktstrukturen hierzulande. Zusätzlich bliebe durch den angedachten Kaufkraftausgleich auch weiter ein Preisgefälle bestehen, wenn auch im Fall von E-Zigarettenflüssigkeiten weniger stark.
Wichtig: wir reden immer noch von MINDESTbesteuerung, das heißt selbst wenn die EU-Kommission mit ihrer merkwürdigen Staffelungsidee durchkommt, heißt das nicht, dass plötzlich Aromen oder Base nur noch mit 12 Cent/ml besteuert werden. Die jeweiligen Staaten müssen einfach nur oberhalb dieses Satzes besteuern, wieviel oberhalb entscheidet jeder Staat für sich. Wozu die Splittung der Steuersätze aber in jedem Fall führt, ist eine erhebliche Verkomplizierung für Behörden und Handel, was ohne jeden Zweifel die Preisschraube in Bewegung setzt – und sicherlich nicht nach unten.
Abgesehen von der Rohtabakfrage sind die genannten Gründe Jugend- und Gesundheitsschutz natürlich nur vorgeschoben, und das nicht einmal besonders subtil. Aktuell verhandelt man in der EU über die EU Haushaltsplanung (MFR) für die Jahre 2028 bis 2034, welche ein Volumen von 2 Billionen Euro haben soll – um das mal auszuschreiben: 2.000.000.000.000. Dabei wächst der Haushalt im Vergleich zum vorherigen Zeitraum um ca. 800 Millionen Euro. Genau diesen Aufwuchs möchte die EU gerne von den Mitgliedsstaaten über eine Anhebung der Tabaksteuer finanzieren. Und damit keine Einnahmenausfälle entstehen sollen alle Mitgliedsstaaten eben die Tabaksteuer sehr deutlich anheben. In den wirtschaftsstärken Staaten wie z.B. auch Deutschland soll dabei zusätzlich eine Art (bürokratisch extrem komplex errechneter) Kaufkraftaufschlag hinzukommen. Es geht also wie fast immer in der Politik einzig und allein ums Geld.
Ginge es tatsächlich um Gesundheitsschutz würden sich die Vorschläge alleine auf Rauchtabak und zwar auf diesen allein beschränken, schließlich ist unbenommen der sehr unvernünftigen Position der WHO zu dieser Frage, der frappierende Unterschied im gesundheitlichen Risiko zwischen den verschiedenen Produkten im Ergebnis gesundheitspolitisch außerordentlich relevant.
Ein latentes Risiko bleibt dabei aber auch auch hierzulande. Wenn die EU einen Teil der Steuermittel für ihren Haushalt requirieren möchte dann entstehen hierzulande konsequenterweise Einnahmenausfälle, von denen man in der deutschen Politik natürlich nicht wirklich begeistert ist. Dies könnte mittelfristig dazu führen, dass auch hier noch einmal an der nationalen Steuerschraube gedreht wird.
Was ist nun also der Sachstand? In der EU zeichnet sich aktuell kein Konsens in der Sache ab. Viele Staaten sind komplett gegen den Vorschlag, insbesondere die, bei denen die Preissprünge beim Tabak exorbitant wären, z.B. Italien oder Rumänen aber ganz generell vor allem EU-Staaten mit weniger Kaufkraft. Dazu kommen punktuelle rote Linien auch bei vielen weiteren Staaten, u.a. auch Deutschland. Außerdem wechselt Anfang 2026 wieder die Ratspräsidentschaft, übernehmen wird Zypern. Das kann den Prozess weiter verzögern. Es ist zu befürchten, dass man sich irgendwann zu einem (faulen) Kompromiss durchringen wird, der Konsumentinnen und Konsumenten in der EU und auch hierzulande nicht in Jubel ausbrechen lassen wird . Absehbar wann das sein wird und wie das dann am Ende konkret aussieht ist aktuell noch nicht.
Ein interessantes Detail noch zum Schluss. Die Gesundheitsverbände und Anti-Rauchgruppen zeigten sich außerordentlich besorgt, dass im Rahmen der aktuellen EU-Tabaksteuerpläne auch von Nikotinpouches die Rede ist, man befürchtet eine Art Legalisierung durch die Hintertür. Aktuell sind diese ja nicht Teil der Tabakproduktrichtlinie und nach nationalem Recht nicht in allen EU-Staaten legal, wie z.B. auch in Deutschland. Man befürchtet es entstünde dann Druck, Nikotinbeutel auch in die Tabakproduktrichtlinie mit aufzunehmen, was sie schlagartig in vielen EU-Staaten legalisieren würde. Für Deutschland könnte dies der notwendige Kompromiss sein, liegen bei Nikotinbeuteln ja erhebliche Einnahmenpotentiale brach. So könnte man auf eine nationale Steuererhöhung verzichten, um die Raffgier der EU-Kommission zu kompensieren.
Als Konsumentenverband fordern wir in diesem Zusammenhang:
- Keine Anhebung der Mindestsätze für Nikotinprodukte/Erzeugnisse, deren Schädigungspotential deutlich unterhalb dem von Rauchtabak liegt
- Eine unmissverständliche regulatorische Ausrichtung der EU-Kommission an Grundsätzen der Harm Reduction und damit konkret messbaren Gesundheitsschutzes
- Keine willkürliche Splittung von Steuersätzen nach Nikotingehalt
- Gleichbehandlung von Rohtabak und Basisflüssigkeiten für E-Zigaretten als Vorprodukte (Steuersatz: 0)
- Aufnahme von Nikotinbeuteln und Snus als eindeutig schadensminimiertes Produkt in die Tabakproduktrichtlinie
Was ihr tun könnt:
Schreibt den deutschen EU-Parlamentariern und dem Bundesfinanzminister eure Sorgen über einen weiter ausufernden Schwarzmarkt. Fordert konsequente Harm Reduction ein statt ideologisch verbrämter Gesetzgebung, die am Ende nur Kriminellen weiterhilft. Erklärt ihnen den Unterschied zwischen 700.000 jährlichen Tabaktoten in der EU und 0 E-Zigarettentoten und 0 Snustoten und 0 Nikotinbeutltoten. Beschreibt ihnen mal, wie heftig die Preise in den letzten Jahren bereits gestiegen sind und was das für euch ganz persönlich bedeutet. Seid unbequem!

bvra

Neueste Artikel von bvra (alle ansehen)
- EU Tabaksteuerpläne - 12. November 2025
- Offener Brief an Prof. Dr. Hendrik Streeck - 29. Oktober 2025
- Bedienung von E-Zigarette am Steuer - 5. Oktober 2025

