Erst nikotinfreier Dampf, jetzt zuckerfreier Limonadengenuss
Das Muster ist bekannt, die Methodik immer dieselbe: Wenn der Staat eine neue Einnahmequelle wittert oder gesundheitspolitischen Erziehungsdrang verspürt, verschwimmen wissenschaftliche Evidenz, verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeit und schlichte parlamentarische Anstandsgrenzen rasend schnell.
Wir als Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V. (BVRA) beobachten diese Mechanik seit Jahren mit großer Sorge. Wer geglaubt hat, dass die Absurdität mit der Besteuerung von Tabaksubstituten mittels Tabaksteuer ihren Höhepunkt erreicht hat, sieht sich durch die jüngsten Debatten über eine ausgeweitete „Zuckersteuer“ – die plötzlich auch zuckerfreie, mit Süßstoff gesüßte Getränke treffen soll – eines Besseren belehrt. Auch wenn die Regierung beim aktuellen Beispiel schlussendlich von ihrem Süßstoffplan absehen musste zeigt sich dabei doch ein bedenkliches Muster.
Die Parallele: Lenkungsabgaben ohne Sinn und Verstand
Erinnern wir uns an das Tabaksteuergesetz: Um Konsumenten – vor allem Jugendliche – angeblich zu schützen und Einnahmen zu sichern, wurden E-Zigaretten und Liquids pauschal in das Korsett der Tabaksteuer gepresst. Das bizarre Resultat: Stoffe wie pflanzliches Glycerin, Propylenglykol oder schlichtes Wasser, die weder Tabak enthalten noch verbrennen, werden absurd hoch besteuert – selbst wenn sie völlig tabak- und auch nikotinfrei sind. Das Prinzip der Schadensminimierung (Harm Reduction) wurde schlicht über Bord geworfen.
Genau dasselbe Schauspiel erleben wir nun bei der Diskussion um eine Erfrischungsgetränkesteuer. Ursprünglich als Mittel gegen Übergewicht und hohen Zuckerkonsum ins Gespräch gebracht, wurde in Regierungskreisen eine Steuer daraus, die auch künstlich gesüßte Light- und Zero-Produkte der „Zuckersteuer“ unterwerfen wollte.
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Kein Zucker, aber Zuckersteuer? Wenn das Ziel die Vermeidung von Zucker ist, warum besteuert man dann Alternativen, die keinen Zucker enthalten?
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Kein Tabak, aber Tabaksteuer? Wenn das Ziel der Tabaksteuer die Verringerung von Raucherzahlen ist, warum besteuert man dann ein Produkt, das Rauchern beim Umstieg hilft und nachweislich um Größenordnungen weniger schädlich ist?
Demokratie im Eilverfahren: Ein Aushebeln der Verbandsbeteiligung
Besonders alarmierend ist, wie solche Gesetze in der Praxis durchgepeitscht werden. Bei der aktuell anstehenden Überarbeitung des Tabaksteuergesetzes zeigt sich erneut ein hochgradig bedenkliches Demokratieverständnis der Bundesregierung: Die den Fachverbänden eingeräumten Antwortfristen im Rahmen der Verbandsbeteiligung sind oft derart lächerlich kurz bemessen – nicht selten nur wenige Tage oder gar Stunden über ein Wochenende –, dass eine fundierte, evidenzbasierte Stellungnahme fachlich kaum möglich ist. Letzterdings waren es weniger als 24 Stunden.
Aus grundsätzlichen demokratischen Erwägungen ist diese Praxis ein Skandal, sie führt zu:
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Entmachtung der Zivilgesellschaft: Die gesetzlich verankerte Beteiligung von Fachverbänden und Bürgervertretungen verkommt zur reinen Alibi-Veranstaltung. Man hakt Formalien ab, verweigert aber den inhaltlichen Diskurs.
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Entwertung von Fachwissen: Wenn Praxiserfahrungen, wissenschaftliche Daten und Verbraucherstimmen durch extreme Fristverknappung systematisch ausgesperrt werden, entstehen handwerklich fehlerhafte Gesetze, die rein von Ministerialbürokraten diktiert sind.
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Vertrauensverlust in den Rechtsstaat: Ein Gesetzgebungsverfahren, das Beteiligung simuliert, aber Realitätschecks aktiv verhindert, untergräbt das Vertrauen der Bürger in demokratische Prozesse.
Das Prinzip „Versuchsballon“: Grenzen austesten, Akzeptanz abschöpfen
In allen diesen Fällen bedient sich die Politik einer gefährlichen Taktik: Sie geht im ersten Schritt unverhältnismäßig weit, setzt im Eilverfahren maßlose Standards und wartet ab, wie stark der Widerstand ausfällt.
Etabliert sich erst einmal das Narrativ, dass man ein Produkt aus Gesundheitsgründen oder zum Schutz der Kinder regulieren müsse, fällt die hemmschwellenlose Ausweitung leicht. Ist die rechtliche Hürde erst einmal genommen, eine E-Zigarette wie eine Schachtel Verbrennungszigaretten zu behandeln, oder ein zuckerfreies Getränk wie eine Cola voller Haushaltszucker, gibt es kein Halten mehr. Es geht nicht mehr um den Inhalt – es geht rein um den Zugriff auf den Geldbeutel der Bürger.
Was bringt die Zukunft?
Wer Schadensminimierung und risikoreduzierte Alternativen bestraft und dabei auch noch den demokratischen Dialog aushebelt, erweist der Gesellschaft einen Bärendienst.
Gegen diesen unregulierten Erweiterungsdrang des Staates hilft nur eines: Lauter, kompromissloser Widerstand von Verbrauchern, Branchen und Politikkritikern mit gesundem Menschenverstand. Wir lassen uns den Umstieg auf schadensreduzierte Produkte nicht kaputtbesteuern – weder beim Dampfen noch im Supermarktregal.
Es bedeutet auch, wachsam zu bleiben, denn die zwei genannten Absurditäten werden wohl kaum der letzte Versuch in dieser Richtung sein.
Text teilweise durch KI erstellt

bvra

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