Mentholverbot: Offener Brief von 13 Wissenschaftlern

offener Brief von 13 Wissenschaftlern zum geplanten Mentholverbot in E-Zigaretten

Das von Alois Rainer (CSU) geführte Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat Ende Januar einen Entwurf zur Fünften Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung vorgelegt. Zusammengefasst sollen durch die Änderungen in Anlage 2 der Verordnung 13 Stoffe für die Verwendung in Liquids und E-Zigaretten verboten werden. Darunter befinden sich Menthol, sowie weitere Cooling Agents. In einem offenen Brief wenden sich nun 13 renomierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Rainer und das BMELH, drücken ihre Sorgen bezüglich eines Verbots von Menthol aus und appelieren dazu, das Vorhaben zu überprüfen. Als Konsumentenverband teilen wir die dargestellten Punkte ausdrücklich, unterstützen den offenen Brief und bilden ihn hier im Wortlaut ab.

 

13. Februar 2026

Herrn
Bundesminister Rainer
Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Heimat (BMELH)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin

Betreff: Offener Brief zum geplanten Mentholverbot in E-Zigaretten

Sehr geehrter Herr Bundesminister Rainer,

wissenschaftliche Bewertungen erfüllen in politischen Entscheidungsprozessen eine wichtige Orientierungsfunktion. Ihr besonderer Nutzen liegt darin, Unsicherheiten transparent zu machen, Evidenz zu gewichten und zwischen gesicherten Befunden, plausiblen Hypothesen und offenen Forschungsfragen zu unterscheiden. Diese Differenzierung ist insbesondere dann relevant, wenn regulatorische Maßnahmen mit weitreichenden Markt- und Verhaltenswirkungen in Betracht gezogen werden.

Vor diesem Hintergrund nehmen wir den Vorschlag des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Menthol in E-Zigaretten zu verbieten, mit Sorge zur Kenntnis. Die hierfür herangezogenen Einschätzungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) bieten aus unserer Sicht jedoch keine ausreichende Grundlage für eine derart weitgehende regulatorische Maßnahme.

Die vom BfR diskutierten potenziellen Risiken beruhen überwiegend auf indirekten Annahmen, Einzelbeobachtungen sowie Studien mit begrenzter Übertragbarkeit auf reale Nutzungsbedingungen von E-Zigaretten. In mehreren Passagen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die verfügbare Datenlage keine belastbaren Aussagen zu langfristigen gesundheitlichen Effekten erlaubt. Diese Unsicherheiten sprechen zunächst für weiteren Forschungsbedarf, nicht jedoch für ein vorsorgliches Verwendungs­verbot.

Ein zentrales Argument in der Diskussion ist die Annahme, Menthol könne die Inhalation erleichtern und dadurch die Aufnahme potenziell schädlicher Stoffe fördern. Während ein solcher Effekt für das Rauchen konventioneller Zigaretten beschrieben ist, lässt sich dieser Befund auf Grundlage der derzeit verfügbaren Evidenz nicht ohne Weiteres auf das Dampfen von E-Zigaretten übertragen. In der herangezogenen Literatur finden sich vielmehr Hinweise darauf, dass Menthol in E-Zigaretten mit handelsüblichen Nikotingehalten die sensorische Reizung der Atemwege nicht vermindert, sondern unter bestimmten Bedingungen sogar verstärkt und damit einer Inhalation entgegenwirken kann. Eine pauschale Übertragung von Befunden aus dem Rauchkontext auf E-Zigaretten wäre daher wissenschaftlich nicht gerechtfertigt.

Aus regulatorischer Perspektive ist zudem zu berücksichtigen, dass Verbote einzelner Stoffe bei fortbestehender Nachfrage häufig unbeabsichtigte Ausweichreaktionen begünstigen. Internationale Erfahrungen zeigen, dass stark regulierte Märkte anfällig für die Entstehung unkontrollierter Angebotsstrukturen sind, in denen Produkte außerhalb des regulären Vertriebs in Verkehr gebracht werden. Diese irregulären E-Zigaretten entsprechen häufig nicht den geltenden rechtlichen Vorgaben zu Inhaltsstoffen, Kennzeichnung und Produktsicherheit und weisen nicht selten eine bewusst jugendaffine Gestaltung auf. In solchen Marktsegmenten greifen behördliche Aufsicht und Durchsetzung bestehender Schutzmechanismen nur eingeschränkt, wodurch die intendierten gesundheitspolitischen Ziele unterlaufen werden.

Vor diesem Hintergrund halten wir es für sachgerecht, Beschränkungen des Stoffeinsatzes in E-Zigaretten ausschließlich dort in Erwägung zu ziehen, wo eine gesundheitliche Gefährdung auf Grundlage konsistenter und belastbarer Daten tatsächlich zu erwarten ist. Für Menthol ist diese Voraussetzung nach unserem derzeitigen Kenntnisstand nicht erfüllt.

Wir regen daher an, die geplanten Maßnahmen vor einer Umsetzung erneut kritisch zu prüfen und den bestehenden Erkenntnisstand differenziert zu bewerten.

Mit freundlichen Grüßen

Die unterzeichnenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Prof. Dr. Bernd Werse
Prof. Dr. jur. Dipl.-Psych. Lorenz Böllinger
PD Dr. Clivia von Dewitz
Dr. Karl-Olov Fagerström, Vaxholm, Schweden
Prof. Dr. Christian Ghanem
Prof. Dr. Bernd Mayer, Graz
Prof. Dr. jur. habil. Helmut Pollähne
Prof. Dr. Riccardo Polosa, University of Catania, Italy
Prof. Dr. jur. Stephan Quensel
Dr. Fabian Pitter Steinmetz
Prof. Dr. Heino Stöver
Patrick Werth, M.A.
Hubert Wimber

Das Beitragsbild wurde KI generiert.

Mentholverbot: Offener Brief von 13 Wissenschaftlern
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