Am 23.01.2026 veröffentlichte unter Leitung von Alois Rainer (CSU) das Bundeministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) einen Referentenentwurf zur Änderung der Anlage 2 der Tabaerzeugnisverodnung. In dieser Anlage sind Stoffe gelistet, die in E-Zigaretten nicht erlaubt sind. Diese Liste soll um Kühlungsstoffe (Cooling Agents) wie z.B. Menthol und um Süßungsmittel wie Sucralose erweitert werden. Diese Stoffe werden oft selbst in äußerst geringen Dosen den Liquids beigemischt, um dampfbare und geschmacklich vertretbare Produkte zu kreieren. Würde das Verbot in der Form durchgehen, wäre es das Ende des legalen und kontrollierbaren Marktes. Und das Ende eines vernünftigen Ansatzes in den Bemühungen um Schadensminimierung bei massiv schädlicheren Tabakzigaretten.
Der vorliegende Entwurf ist geeignet, die Raucherraten auf Bevölkerungsebene und damit mittel- bis langfristig die öffentlichen Gesundheitskosten empfindlich zu erhöhen. (Auszug aus der Verbandsstellungnahme des BVRA)
Das deklarierte Ziel dahinter ist klar: man möchte die E-Zigarette für Jugendliche möglichst unattraktiv machen. Was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, wirkt bei genauer Betrachtung zerstörerisch. In der Altersgruppe 14-17 Jahre, also der zu schützenden Gruppe, rauchen derzeit nach DEBRA 9,5 % der minderjährigen Jugendlichen Tabakzigaretten. Hier ist der viel dringendere Handlungsbedarf! Dagegen nutzen nur 3,9% die E-Zigarette. Ein Großteil davon sind Einwegprodukte. Davon wiederum kommt ein Großteil aus China und ist in Deutschland und der EU gar nicht verkehrsfähig – also illegal. Ein illegaler Markt hält sich an keine Regeln und wird durch Verbote nicht eingedämmt!
Das Beispiel der Niederlande macht das deutlich. Nach Einführung des Aromanverbots stieg das Vapen unter Jugendlichen innerhalb eines Jahres um 25 Prozent, das Rauchen um 4 Prozent. Das Verbot, das junge Menschen schützen sollte, hat das Gegenteil bewirkt. Denn ein Schwarzmarkthändler fragt nicht nach dem Ausweis. Er prüft keine Inhaltsstoffe. Er registriert keine Produkte. Wenn das legale Angebot wegfällt, verschwindet die Nachfrage nicht — nur die Kontrolle darüber. (Michael Landl)
Der vorliegende Entwurf ist dazu geeignet, den Schwarzmarkt weiter zu vergrößern, wobei das Vollzugsdefizit in diesem Bereich sich zu einer regelrechten Alltagsnormalisierung von illegalem Verkauf zubewegt. Der Jugend- und Verbraucherschutz wird dabei durch die Bundesregierung vollständig aufgegeben, da die noch verbliebenen regulären Produkte einen so geringen Anteil an tatsächlich verkauften Produkten haben werden, dass politische bzw. regulatorische Maßnahmen die überwältigende Mehrheit der Nutzer nicht mehr erreichen können. (Auszug aus der Verbandsstellungnahme des BVRA)
Eine der Grundlagen dieses Referentenentwurfs war die aktuelle Stellungnahme 003/2026 vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). In dieser Stellungnahme betont das BfR selbst wiederholt und nachdrücklich, wie dünn die Datenlage bei Menthol und auch fast allen anderen genannten Stoffen ist, was die potentielle Gesundheitsgefährdung angeht. Es geht auch wiederholt auf die Limitierungen oraler Versuche ein, um einen inhalativen Effekt abzuschätzen.
„Die Qualität der Daten ist niedrig. Es fehlen vor allem Daten dazu, wie die Stoffe wirken, wenn sie eingeatmet werden. Im Besonderen zur Wirkung auf die Lunge ist derzeit keine Aussage möglich.“ (das BfR in der Stellungnahme 003/2026)
Das BfR nennt keine belastbare Evidenz für eine Gesundheitsgefahr durch Menthol oder andere Kühlstoffe. Die angeführten Ergebnisse für eine orale Aufnahme in hohen Dosen lassen sich nicht seriös auf Inhalation übertragen. Die begrenzte Aussagekraft der genannten Hintergründe wird durch das BfR selbst nachdrücklich betont, wie auch der (seit Jahrzehnten) bestehende Forschungsbedarf. Im vorliegenden Verordnungsentwurf werden die möglichen Schädigungen durch Inhalation jedoch in der Begründung hochgradig missverständlich als Tatsache dargestellt.
Eine Regulierung von Menthol und weiteren genannten Kühlstoffen auf dieser Basis wäre ein willkürlicher und unnötiger Eingriff in die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit der Konsumenten. Bei Stoffen wie beispielswiese Sucralose, für deren Gefährdungspotenzial es eine klare wissenschaftliche Evidenz gibt, begrüßen wir eine Regulierung ausdrücklich. Dies darf aber nicht dazu führen, dass ohne Evidenz beliebige Stoffe mitreguliert werden.
Händler: Als Anbieter von E-Zigarettenprodukten kannst du dabei helfen Konsumentinnen und Konsumenten darüber zu informieren was da gerade politisch passiert. Denn wie auch schon bei der Steuer, wissen die wenigsten, was da auf sie zukommt. Sie sollten es aber wissen, um laut für ihre Interessen eintreten zu können. Damit du das tun kannst haben wir für dich eine Vorlage für deine Warenauslage entworfen, die du ausdrucken und entsprechend vor der Ware präsentieren kannst. So erreichen wir jeden einzelnen Käufer. Der QR Code auf der Vorlage zeigt auf diesen Artikel hier. VORLAGE DOWNLOADEN
Konsument: Sprich mit Abgeordneten in deinem Wahlkreis, sowohl mit Bundestagsabgeordneten als auch mit Landtagsabgeordneten, egal ob persönlich, telefonisch oder schriftlich. Dränge darauf, dass sie die Stellungnahme 003/2026 des BfR selbst lesen und nicht nur das Fazit des Referentenentwurfs. Weise auf die offensichtlichen Widersprüche hin, namentlich, dass das BfR selbst betont, dass die Daten unzureichend sind und dass sie sich explizit NICHT auf Daten zur Inhalation beziehen sondern auf orale Studien, bei denen die Verstoffwechselung eben nicht wirklich mit Inhalation vergleichbar ist. Man merkt jeder Zeile der BfR Stellungnahme an, dass hier politischer Druck die Feder führte, nicht wissenschaftliche Evidenz. Das fällt auch jedem neutralen Leser problemlos auf. Gerne dürft ihr auch an uns als Verband verweisen, wenn Abgeordnete oder deren Mitarbeiter weiterführenden Gesprächsbedarf oder Fragen haben. Und bloß keine falsche Scheu! Mit Wählern über ihre Sorgen und Nöte zu sprechen ist explizit Teil ihres Jobs! Ihr seid keine Bittsteller, ihr habt ein wichtiges Anliegen, das müssen sie sich anhören.
Viele Parteien bieten auch regionale/lokale Stammtische oder andere Treffen an. Geht hin und sprecht das Thema an. Weist dabei z.B. auf den oben beschriebenen Effekt der Aromenverbote in den Niederlanden hin, nämlich dass durch eine Verschiebung in den Schwarzmarkt Probleme beim Jugend- und Gesundheitsschutz erheblich größer anstatt kleiner werden, egal wie gut gemeint entsprechende Maßnahmen ggf. sind.
Der BVRA e. V. ist ein unabhängiger Konsumentenverband. Wir setzen uns ein für die Tobacco Harm Reduction und eine Beurteilung aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse.