Fragen an das BfR zum Mentholverbot

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) veröffentlichte am 23.01.2026 einen Referentenentwurf, in dem die Anlage 2 der Tabakerzeugnisverordnung um einige Stoffe erweitert werden soll. In dieser Anlage sind Stoffe gelistet, die in der Verwendung in E-Liquids nicht erlaubt sind. Diese Verbotsliste soll um Kühlungsmittel (Cooling Agents), z.B. Menthol und Süßungsmittel wie Sucralose erweitert werden. Auch wenn man diese Stoffe nicht in allen Liquids herausschmecken kann dienen sie oft zum Anheben von Geschmacksrichtungen. Köche kennen das aus ihrer Praxis. So wird häufig Zitronensäure benutzt, um fruchtige Aromen anzuheben und zu unterstreichen. Selbst wenn man die Zitrone selbst nicht herausschmecken kann, so ist sich doch unverzichtbarer Bestandteil einer fruchtigen Komposition.

Ein Verbot z.B. von Menthol wäre für die Hersteller von Liquids das Worst-Case-Szenario. Damit wäre ein Großteil der handelsüblichen Liquids nicht mehr verkaufbar, betroffen wären fast 90% der aktuell verfügbaren Produkte. Wir reden hier also von einem Aromenverbot durch das Hintertürchen des BMLEH. Ein direktes Aromenverbot müsste durch den Bundestag mit mehreren Anhörungen und Lesungen. Eine Mehrheit im Bundestag dafür ist aufgrund der dringenderen Probleme unserer Zeit wohl recht unwahrscheinlich. Daher entschied man sich offenbar für den Weg der Änderung einer bestehenden Verordnung. Die muss „nur“ im Bundesrat abgesegnet werden. Eine große parlamentarische Hürde weniger.

 

Stellungnahmen

Im Vorfeld wurden nach Bekanntwerdung des Referentenentwurfs alle involvierten Verbände angeschrieben und konnten zuerst bis zum 13.02., dann verlängert bis zum 03.03.2026 eine Stellungnahme einreichen. Das haben wir als Konsumentenverband natürlich auch fristgerecht zum 13.02. getan. Unsere Stellungnahme behandelt alle Probleme und Sorgen, die wir aus Verbrauchersicht auf dieses indirekte Aromenverbot haben. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlichte ebenfalls am 23.01.2026 seine Stellungnahme 003/2026, auf welche sich das Ministerium für das Verbot von Cooling Agents maßgeblich stützt. Kurz danach schrieben wir auch das BfR direkt an.

Wer diese Stellungnahme 003/2026 aufmerksam liest, wird insgesamt 6 x auf den Hinweis stoßen, dass die Datenlage eigentlich sehr gering ist, und dass viel weitere Forschung notwendig ist, um valide Daten insbesondere bei inhalativem Konsum zu generieren. Nachfolgend vier wörtliche Beispielaussagen des BfR:

„Die wenigen vorhandenen Inhalationsstudien sind qualitativ nicht für eine NOAEL-Ableitung geeignet. Dies stellt eine wesentliche Schwäche dieser Risikobewertung dar.“

„Obwohl die o. g. Kühlstoffe bereits in verschiedenen Produkten eingesetzt werden, ist die Datenlage zur Inhalationstoxizität dieser Substanzen, insbesondere im Kontext von E-Zigaretten, unzureichend.“

 „Die Datenlage zu den Kühlstoffen ist insgesamt sehr begrenzt. Insbesondere in Bezug auf die inhalative Toxizität dieser Stoffe liegen keine relevanten, validen Daten vor.“

 „Die Qualität der Daten ist niedrig. Es fehlen vor allem Daten dazu, wie die Stoffe wirken, wenn sie eingeatmet werden. Im Besonderen zur Wirkung auf die Lunge ist derzeit keine Aussage möglich.“

Dieser offensichtliche Wiederspruch von fehlender wissenschaftlicher Evidenz bis zu einer konkreten Verbotsempfehlung als reine Vorsichtsmaßnahme (Vorsorgeprinzip) im Gesundheitsschutz veranlasste uns dazu, einmal beim BfR nach einem Interview anzufragen oder zumindest einen Fragenkatalog einreichen zu dürfen. Die Antwort kam erfreulich schnell. Man ging zwar mit keinem Wort auf ein Interview ein, aber es wurde sofort die Bereitschaft erklärt, unsere Fragen gern zu beantworten. Am 09.02.2026 reichten wir unsere Fragen mit erläuterndem Text ein. Diese Einführungstexte waren für den Kontext wichtig, um die Fragen inhaltlich besser einzuordnen. Am 04.03.2026 erhielten wir unsere Antworten.

Die Antwort des BfR auf unsere Fragen liegt als pdf Datei vor. Dort sind unsere Fragen mit erläuterndem Text und alle Antworten des BfR genau abgebildet. Um einer möglichen Verfälschung der Antworten vorzugreifen, fragten  wir zudem an, ob wir das Papier vollständig und ungekürzt in unseren Artikel einbinden dürfen. Die Erlaubnis wurde erteilt.

 

Fragen und Antworten

In den Antworten fällt eines auf: Diese NOAEL-Werte, die ständig herangezogen werden, scheinen Rechenoperationen zu sein, um z.B. aus oraler Aufnahme bei Mäusen und Ratten auf inhalativer Aufnahme beim Menschen zu schließen, was die Toxizität betrifft. Wir sind natürlich keine Wissenschaftler und können daher kaum nachvollziehen, ob ein solches theoretisches Rechenmodell überhaupt funktionieren kann? Andererseits gibt das BfR ja bereits im Einführungstext seiner Stellungnahme zu, dass viel zu wenig Daten vorliegen, was eine wesentliche Schwächung der Risikobewertung darstellt.

Unsere Frage, ob denn irgendwelche Leberschäden, die ja als mögliche Konsumfolgen prognostiziert wurden, in den Jahren seit Verbreitung von E-Zigaretten und Mentholliquids bekannt seien (etwa seit 2010), kam dann aber eine recht irritierende Antwort! Stichwort „Langzeitstudien“:

„Dem BfR sind aktuell keine Fälle von Leberschäden bekannt, die auf den Konsum mentholhaltiger E-Liquids zurückzuführen sind. Die Stellungnahme des BfR bewertet chronische Effekte nach einem möglicherweise lebenslangen Gebrauch.“

Eine anzuerkennende Langzeitstudie umfasst also den Zeitraum eines ganzen Menschenlebens? Also ca. 80 Jahre?? Ok, zieht man mal 15 Jahre für die Kindheit ab, so verbleiben immer noch 65 Jahre. Sollten wir im Jahr 2075 also immer noch keine Fälle von Leberschäden nachweisen können, dann wäre das BfR eventuell geneigt, seine Bewertung nochmal zu überdenken?

Unsere Fragen, die den Markt und die Konsumenten betreffen – also direkte Auswirkungen wie Verdrängung in Schwarzmarkt und Ausweichbewegungen – beantwortete das BfR in zu erwartender Art und Weise: das BfR ist nur für eine Risikoeinschätzung zuständig. Was die Politik daraus macht, fällt nicht in ihre Verantwortung. Das ist zwar sachlich korrekt, aber bei der verfügbaren Datenlage hat eine Verbotsempfehlung zumindest ein Geschmäckle.

 

Fazit

Dass das BfR uns so ausführlich geantwortet hat, ist zunächst sehr positiv und wir bedanken uns ausdrücklich dafür. Diese Offenheit im Diskurs würden wir uns von anderen Organisationen, die sich mit Tabakkontrolle beschäftigen, ebenfalls wünschen. Das ist leider nicht selbstverständlich und oft genug geprägt von Misstrauen und bewusster Ausgrenzung.

Die Antworten des BfR warfen allerdings teils neue Fragen auf, die man in einem Gespräch sicherlich besser hätte klären könnte. Und viele Antworten lassen sich ohne wissenschaftlichen Hintergrund nur schwer verifizieren. Aber das ist natürlich nicht das Problem des BfR. Andere Institutionen haben ja bereits Gegengutachten beauftragt. Und eine öffentliche Stellungnahme von 13 renomierten internationalen Wissenschaftlern in Form eines Offenen Briefes gibt es auch bereits.

Dennoch ist die entscheidende aller Fragen nicht beantwortet. Ist es wirklich vertretbar mit einer so extrem dünnen und wissenschaftlich wackeligen Datenlage ein Verbot einzufordern, wobei die Konsequenzen daraus für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung viel schädlicher sein werden? Es stellt sich mittelbar die Frage nach der Zweckmäßigkeit. Diese kann uns aber nur die Politik beantworten und die Antwort ist vermutlich nicht evidenzbasiert, sondern ideologisch geprägt. Leider.

 

Beitragsbild erstellt mit Nano Banana 2, Stil-Herkunft: Comic des BfR

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Bundesverband Rauchfreie Alternative e. V.
Der BVRA e. V. ist ein unabhängiger Konsumentenverband. Wir setzen uns ein für die Tobacco Harm Reduction und eine Beurteilung aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse.
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