Global Forum on Nicotine (GFN)
Vom 21. bis 24. Juni 2023 fand in Warschau die alljährliche Tobacco Harm Reduction (THR) Konferenz GFN statt. Die Vorstandsmitglieder Simon Bauer und Markus Ense nahmen für den BVRA teil, nachdem die europäische Konsumentenvertretung ETHRA uns mehrfach aktiv auf die Veranstaltung aufmerksam gemacht hatte. Dem Verband entstanden dabei nur durch die Konferenzgebühr Kosten, Hotel und Anreise haben wir als Konsumentenvertreter vom Veranstalter erstattet bekommen.
Das GFN ist mehr als ein reines Wissenschaftsforum. Es ist immer auch ein jährlicher Meetingpoint für Verbände und Aktivisten im Themenbereich Tobacco Harm Reduction. Und es war darüber hinaus dieses Jahr auch ein Treffpunkt für Entwickler von THR-Produkten, die sich über Innovationen und Marktentwicklung beraten haben.
Wir haben sehr viel mit Verbänden aus aller Welt geredet und kamen zu der Erkenntnis, dass so ziemlich alle mit vergleichbaren Problemen zu kämpfen haben. Um bessere Einblicke in die Entwicklungen im Ausland zu erhalten, haben wir bei einigen angefragt, ob sie uns ggf. einen Gastartikel schreiben zur Situation in ihrem Land.
Überraschend trafen wir noch ein weiteres BVRA-Mitglied auf der Konferenz. Gaby hatte sich extra Urlaub dafür genommen und ist auf eigene Rechnung aus reinem Interesse angereist. Ihre Eindrücke hat sie niedergeschrieben und wir haben ihren Text in unserem Artikel zum GFN 2023 angehängt.
Politische Falschinformation
Am Rand des GFN in Warschau erhielten wir die Information, dass in NRW wohl an Händler im Zuge von Kontrollen ein Merkblatt vom Landesministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz verteilt wurde, in dem die gesetzlichen Vorgaben zu E-Zigaretten und Liquids erläutert werden. An und für sich ist das eine gute Idee, um nicht ausreichend informierte Händler über die geltenden Regeln zu informieren.
Allerdings behauptet das Merkblatt, es wäre gesetzlich verboten auf Liquids und Aromen den spezifischen Geschmack anzugeben, nur die chemischen Inhaltsstoffe wären zulässig. Eine absurde Posse, der wir uns mit aller Kraft entgegenstellen werden. Die Rechtslage ist eindeutig, selbstverständlich ist das erlaubt und auch grundsätzlich erforderlich, um überhaupt Unterscheidungsmerkmale zwischen Produkten zu haben.
Wir haben dazu eine Pressemitteilung verfasst und auch die zuständige Landesministerin Gorißen mit ganz konkreten Forderungen angeschrieben. Das Anschreiben findet ihr unter der Pressemitteilung auf unserer Webseite, wo auch die gesamte Rechtslage noch einmal mit „Hausnummern“ erläutert wird.
Wie wir inzwischen wissen, ist die Grundlage zur Erstellung des Merkblatts ein Leitfaden vom Februar 2023, an dem Tabaksachverständige der Länder NRW, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Hamburg mitgearbeitet haben. Es steht also zu befürchten, dass ein ähnliches Merkblatt auch in diesen Bundesländern auftauchen wird.
Wir sind zu der Angelegenheit in engem Austausch mit Handelsvertretern und behalten die Situation im Auge, rechtliche Schritte schließen wir für die nahe Zukunft nicht aus.
Merkblatt für die Urlaubszeit
Wir haben ein Merkblatt als pdf zusammengestellt, in dem wir die gültigen Bestimmungen für Auslandsreisen im Bezug auf die E-Zigarette erläutern. Das Merkblatt ist eine Kurzfassung des etwas ausführlicheren Artikels zum selben Thema.
Sollten sich Änderungen in den Gesetzen und Vorschriften besonders im Ausland ergeben, die wir noch nicht kommuniziert haben, wären wir sehr dankbar für Hinweise, um das Merkblatt möglichst aktuell zu halten.
Mit besten Grüßen vom BVRA, bis zum nächsten Newsletter |